Freistellung von der Berufsschule wegen einem Bewerbungsgespräch?

2 Antworten

"ich habe ein Bewerbungsgespräch um eine Übernahmestelle in MEINEM Unternehmen" (= im Ausbildungsbetrieb?)

Im selben Unternehmen kann das Bewerbungsgespräch auch an einen Tag stattfinden an dem keine Berufsschule ist - eine Freistellung muß daher abgelehnt werden.

Bei einem Bewerbungstermin in einem anderen Unternehmen muß die Schule Dich freistellen, wenn kein anderer Termin möglich ist (das ist ein wichtiger persönlicher Grund) - auch der Ausbildungsbetrieb muß Dich dafür freistellen (§ 629 BGB).

Wenn du im AusbildungBetrieb übernommen werden sollst,  können die sicher den Termin verlegen.  Immerhin gehört es zur Pflicht der Ausbilder, euch zur Schule zu schicken.