Freistellung von der Arbeit wegen Feuerwehreinsatz als Lehrling in Sachsen-Anhalt

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Dieses ist ein sehr altes Problem. Es ist hier immer die Einsicht des Betriebes notwenig! Dabei herrscht oft die Meinung vor: "Hilfe bei mir immer, bei anderen: Habe keine Zeit." Ausfallzeiten werden in Bayern für die Feuerwehreinatzkräfte auf Antrag dem Betrieb finanziell entschädigt. Aber soweit werden verantwortungsbewußte Firmenchefs oder Abteilungsleiter es nicht kommen lassen. Es gibt allerdings Vorgesetzte, die diese Frage leichtfertig abtun. Hilfe zu leisten oder zu ermöglichen ist bei Notfällen jedermmanns Pflicht. Ich rate Dir, sprich mit Deinem Feuewehrkommandanten und falls Du dringend bei bestimmten Einätzen benötigt wirst, vorab auch mit Deinem Betrieb. Als Lehrling mußt Du auch an Deine eigene Berufsausbildung und an Dein Leistungsvermögen im Beruf denken. Ruhezeiten nach Feuerwehreinsätzen sind immer notwendig. Schaffe Dir keine unnötigen Feinde, die nur ihr eigenes Ziel vor Augen haben und für andere Notwendigkeiten kein Verständnis aufbringen.

Eigentlich muss der Arbeitgeber denjenigen Freistellen und darf es nicht vom Lohn abziehen oder als Fehltag eintragen

Sowieso nicht der Arbeitsgeber bekommt im normalfall (soweit ich weis) den Arbeitsausfall bezahlt vom staat

@DJE95

Der Arbeitgeber bekommt den Lohnausfall nicht vom Staat sondern von der Stadt oder Gemeinde erstattet

also ist das wie mit den sonderrechten im privaten pkw: es ist steht im gesetz das man sie hat aber die inanspruchnahme bringt probleme mit sich... nagut danke!

Das Gesetzt gilt für jeden.

Du solltest aber Deinen Ausbildungsbetrieb nicht einfach mit einem Gesetz konfrontieren und darauf bestehen. Das bringt Dir nur Ärger.

Sprich Deinen Vorgesetzten darauf an, dass Du Mitglied der Feuerwehr bist und dass es allgemein üblich und gesetzlich vorgesehen ist, dass Du bei einem Einsatz möglicherweise nicht weg kannst. Frage wie sich das am besten regeln lässt ohen dass es Probleme gibt.

Überlege, ob Du bei einem Einsatz wirklich unersetzbar bist und ob nicht der Job für Deinen Lebensweg wichtiger ist als der Einsatz. Als Azubi im Job bist Du vermutlich auch erst Anwärter in der Wehr, oder?

DH

ok dacht ich mir schon da ich keine sonderregelung gefunden habe für lehrlinge.hab das nur mal so gehört das das für azubis nicht gilt. nein ich bin seit über einem jahr feuerwehrmann(hab auch beförderungsurkunde) hab grundlehrgang, bos funker und motorkettensägenführer

"Überlege, ob Du bei einem Einsatz wirklich unersetzbar bist und ob nicht der Job für Deinen Lebensweg wichtiger ist als der Einsatz." Sag mal wie war das? Man MUSS im Einsatzfall beim Gerätehaus erscheinen!

das sollte dein Wehrleiter wissen,:-)