Freistellung von der Arbeit und Krankengeld bei Erkrankung der getrennt lebenden Kindesmutter (Gemeinsames Sorgerecht)?

4 Antworten

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Krankengeld gibt es nur, wenn das Kind selbst krank ist und Betreuung benötigt.

in dem Fall deiner Frau muss sie selbst bei der Krankenkasse zunächst einen Antrag auf Haushaltshilfe stellen. und die Kasse zahlt auch nur die Zeit für Haushaltshilfe, in der das Kind zu Hause und von der Mutter betreut worden wäre. also nicht für Zeiten wo das Kind in der KiTa ist/wäre und am Wochenende ohnehin bei dir ist.

weiteres Problem, dass die Kasse hinterfragt ist der Partner von ihr. warum kann er sich nicht um das Kind kümmern? lebt doch sicherlich im selben Haushalt. wenn er natürlich nachmittags, wenn das Kind von der Kita zurück ist nicht da ist, dann kann und muss er das Kind nicht betreuen, wenn er dafür Urlaub bzw. frei nehmen müsste. womit wir dann wieder bei der zeitlichen Vergütung wären. kommt er dann z.B. zwei Stunden später nach Hause, bestünde verfügbare Betreuung. d.h. die Kasse würde ohnehin nur für zwei Stunden etwas zahlen.

alles zum Thema Haushaltshilfe findest du hier: http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Haushaltshilfe-172.html

der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet dich freizustellen.

Danke. Ich denke das hilft mir schon etwas weiter. Allerdings noch mal bezogen auf Ihren neuen Partner, der im gleichen Haushalt lebt. Selbst wenn er die Betreuung übernehmen könnte, ist er dann auch dazu verpflichtet? Ich meine Er und die Mutter sind immerhin nicht verheiratet und ohnehin scheint mir deren Beziehung langsam zu bröckeln. Wenn Ihr noch Partner jetzt also sagen würde, er übernimmt die Betreuung nicht, obwohl er theoretisch könnte, was dann? Ich meine gut, es lebt auch noch ein 2 Kind im Haushalt das von meiner Ex und Ihrem neuen Partner ist. Zumindest um das Kind müsste er sich wahrscheinlich sowieso kümmern theoretisch. Was aber wenn er das nicht tut? Die Krankenkasse wird vermutlich kaum sagen, sie übernehmen meinen Verdienstausfall für die Betreuung meines Sohnes und stellen eine Haushaltshilfe für die Betreuung des 2 Kindes. Wahrscheinlich dann ehr eine Haushaltshilfe in Ihrem Haushalt zur Betreuung beider Kinder. Hm. Oder wenn ich sagen würde, ich betreue beide Kinder würden sie dann wohl meinen Verdienstausfall übernehmen?

Du kannst von der Arbeit frei gestellt werden (bis zu zwei Wochen) wenn das KIND erkrankt, und du für die Pflege verantwortlich bist.

Danke für die Antwort. Aber die Frage bezog sich mehr darauf, wie das geregelt ist, wenn die Mutter krank ist und nicht das Kind. Und was wenn die Krankheit länger als 2 Wochen andauern sollte?

@EvilOracle

Wenn die Mutter krank ist, ist ja noch der Lebensgefährte da.

Dafür wirst du nicht frei gestellt. Du kannst natürlich Urlaub nehmen.

@DerHans

Gut. Mit dem ist Sie aber auch nicht verheiratet, weshalb da schon zu fragen wäre, inwieweit / ob er dazu verpflichtet wäre, sich um meinen Sohn zu sorgen, zumal die Beziehung soweit ich weiß, auch nicht besonders gut läuft.

Na klar kannst du dich freistellen. Nur du bekommst kein Krankengeld. 

Die Mutter des Kindes muss bei ihrer Krankenkasse eine sogenannte Haushaltshilfe beantragen, weil sie nicht in der Lage ist sich um ihr Kind um ihren Haushalt zu kümmern aufgrund der op. über die Haushaltshilfe kann sie deinen nettoverdienstausfall von der Kasse wieder zurück bekommen zumindest Anteilig. Du wirst also von der Mutter über die Kasse bezahlt. 

Nein, wenn die Mutter deines Sohnes erkrankt, hast du kein Recht auf Freistellung von der Arbeit. Es gibt andere Möglichkeiten zur Betreuung. Entweder der neue Partner deiner Ex, Oma/Opa oder beispielsweise eine Familienpflegerin. Deine Ex sollte sich mal bei der Krankenkasse erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt.

Solltest du selber unbedingt die Aufsicht übernehmen wollen, wird dir nichts anderes übrig bleiben als Urlaub zu nehmen.

Hm. Ich bin da noch immer etwas skeptisch, aber gut. Warte ich mal ab, ob ich noch weitere Antworten bekomme. Scheinbar scheint die Antwort auf diese Frage auch schwieriger zu sein, als augenscheinlich anzunehmen ist. Ich hatte nämlich schonmal bei der Krankenkasse gefragt, wie es denn aussähe mit einer Arbeitsfreistellung wenn die Mutter die Betreuung vorübergehend nicht übernehmen kann. Gut da ging es darum, dass mein Sohn krank war und die Mutter die Betreuung wegen eigener Berufstätigkeit nicht übernehmen konnte. Jedenfall sagte man mir da aber, dass es durchaus möglich wäre, dass ich mich in dem Fall freistellen lassen könnte. Ob das allerdings vergleichbar ist mit der Frage die ich jetzt habe, wüsste ich jetzt nur gerne. Ich kann mir davon ab auch nur schwer vorstellen, dass es diese Möglichkeit nicht geben soll. Ich meine was, wenn die Mutter überraschend versterben sollte, dann müsste es da doch auch Möglichkeiten geben, auch wenn das jetzt wieder eine andere Situation ist.

@EvilOracle

Wenn das Kind krank ist, liegt der Fall völlig anders, wie DerHans schon schrieb.

Und wenn die Mutter überraschend versterben würde, würde sich vermutlich das Jugendamt einmischen. Dann müsstest du dich mit denen auseinander setzen.

Aber wenn du meinst, es gäbe einen Weg, wie du ihn dir vorstellst, warum fragst du nicht einfach mal bei der Krankenkasse nach?

@putzfee1

Hm. Gut. Wenn ich es mir recht überlege, werdet Ihr vermutlich schon Recht haben.

Wenn das Kind krank ist und die Mutter oder weitere Personen nicht für die Betreuung zur Verfügung stehen, kann ich mich von der Arbeit frei stellen lassen.

Ist dagegen die Mutter krank und kann die Betreuung nicht übernehmen, werde ich mich vermutlich nicht frei stellen lassen können, sondern es wird vermutlich eine Familienhilfe gestellt werden, da ich in Bezug auf meine Arbeit rechtlich gesehen für meinen Sohn verantwortlich bin und nicht für die Mutter.

Ist zwar, wie ich finde, Blödsinn hier Unterschiede zu machen, da ja in beiden Fällen die Betreung für meinen Sohn fehlt nur unter verschiedenen Umständen. Aber wie ich das finde ist dann doch eigene Meinung. :D Jedenfalls Danke für die Antworten!

@EvilOracle

Ist zwar, wie ich finde, Blödsinn hier Unterschiede zu machen, da ja in beiden Fällen die Betreung für meinen Sohn fehlt nur unter verschiedenen Umständen. 

Keiner hat behauptet, dass Gesetze und Vorschriften immer sinnvoll sind. Aber sie sind nun mal die Realität.