Freistellung vom Ag?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach einem Aufhebungsvertrag würde ich erst einmal nicht fragen, zuerst musst du deine rechtliche Situation abklären. Konkret geht es darum, ob du überhaupt bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten durftest und im Zweifel auch konkret bei einem bestimmten Arbeitgeber arbeiten durftest.

Dies wiederum ist eine Frage in welcher Form die Freistellung erfolgte und dabei kommt es auf jedes einzelne Wort an. Grob es erst einmal zu unterscheiden zwischen der unwiderruflichen und der unwiderruflichen Freistellung. Bei einer unwiderruflichen Freistellung ist es grundsätzlich möglich, dass du ein anderweitigen Verdienst erzielen kannst, ohne dass diese angerechnet wird. Auch dies ist nicht unstreitig. Darüber hinaus ist bei einer unwiderruflichen Freistellung streitig, ob du nebenbei auch eine Wettbewerbstätigkeit ausüben kannst. Konkret geht es also um die Frage, ob die Tätigkeit bei dem neuen Arbeitgeber in Relation zu deinem noch Arbeitgeber möglicherweise eine Wettbewerbstätigkeit darstellt.

http://www.kanzlei-mudter.de/freistellung.html

Die Risiken sind also außerordentliche Kündigung und Verrechnung mit Lohnansprüchen. Ob diese Risiken in deiner konkreten Situation tatsächlich bestehen vermag ich natürlich nicht zu beurteilen. Ich gebe dies lediglich zu bedenken und kann insoweit nur anregen im Zweifel eine Beratung einzuholen.

Danke für die ausführliche Antwort. Der neue Job wäre keine Konkurrenztätigkeit. Die Freistellung wurde bisher nur mündlich ausgesprochen mit der Kündigung. Schriftlich kam da noch nichts. Heißt das er müsste in die Kündigung rein schreiben dass ich freigestellt bin? Und wenn er einen nebenverdienst verbietet, muss dieses auch drin stehen? http://www.faz.net/aktuell/beruf-chance/mein-urteil/kolumne-mein-urteil-darf-ich-waehrend-der-freistellung-woanders-arbeiten-12080539.html

Auf der Seite stand das wenn die Freistellung mit einer Kündigung zusammen ausgesprochen wird, das dem AG dann das Rest vorbehalten wird, dass er jeglichen nebenverdienst verrechnen kann. Aber dann müsste er das in die Kündigung rein schreiben oder wie verstehe ich das?

Und die Freistellung kam mit Begründung, es hätte keinen Sinn mich jetzt noch die paar Wochen weiter mit durch zu ziehen und mich ggf sogar zu überlasten. Wu

Eine Freistellung kann natürlich auch mündlich erfolgen. Genau wie in dieser Situation, besteht dann aber immer das Risiko, dass die Parteien sich genau um diese Fragen streiten. Üblicherweise wird die Freistellung direkt mit der Kündigung, also schriftlich ausgesprochen. Auch eine gesonderte schriftliche Freistellung ist denkbar. Aber es gibt kein grundsätzliches Schriftformerfordernis. Es kann hier auch keine Rechtsberatung im Einzelfall erfolgen. Grundsätzlich kann es jedoch hilfreich sein, den Arbeitgeber um die schriftliche Bestätigung der unwiderruflichen Freistellung zu bitten. Auch dies wiederum ein Rechenbeispiel betreffend mögliche Urlaubsansprüche

Wenn Du vor Ablauf der Kündigungsfrist einen neuen Job hast, gehst Du zum AG und fragst nach einem Aufhebungsvertrag.

Da er Dich freigestellt hat, wird er diesen wahrscheinlich gerne machen, da er Dich dann nicht mehr bezahlen muss, obwohl Du nicht mehr arbeitest.

Ist das eine widerrufliche oder eine unwiderrufliche Freistellung? Bei einer widerruflichen Freistellung darf der AG Dir deinen evtl. noch vorhandenen Urlaub nicht in die Freistellung rechnen (das geht nur mit Überstunden) und muss ihn dann mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses, egal ob durch Ablauf der Kündigungsfrist oder Aufhebungsvertrag, nach § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz auszahlen.

Bei einer widerruflichen Freistellung kannst Du nicht schon vor Ablauf der Kündigungsfrist beim neuen AG anfangen, da der AG hier jederzeit die Möglichkeit hat, Dich zur Arbeit einzuteilen, solange Du noch AN des Betriebs bist. Deshalb lieber der Aufhebungsvertrag

Nein

undes ist auch fraglich ob du die neue Stelle schon anfangen darfst - denn auch der AN hat sich an die Frist zu halten

Der AG sagte, er würde mich so lange frei stellen, und falls ich schon eher eine Stelle finde, dass er mir keine Steine in den Weg legen würde. Mehr würde dazu nicht gesagt. Jetzt weiß ich auch nicht genau ob man dann schon eher eine Stelle anfangen kann. Desshalb fragte ich 😊 aber dann werde ich mal mit dem AG sprechen wie das ist, wenn ich schon eher ne Stelle finde

@sweetangel86

Dann unterschreibt ihr beide einen aufhebungsvertrag und seid damit dann beide raus — wenn das noch so friedlich läuft ist das kein Problem

Also verstehe ich das jetzt richtig, wenn der AG dem zustimmt würde ich doppeltes Gehalt bekommen? Es wäre kein Konkurrenz Unternehmen wo ich dann tätig wäre

Und müsste der AG dieses speziell in die Kündigung rein schreiben, dass ich für die Freistellung keinen nebenverdienst haben darf? Denn er hat den bezahlten Sonderurlaub mit der Kündigung nur ausgesprochen bisher. Was schriftliches kam nicht. Aber wenn das schriftlich kommt müsste dieses zwecks nebenverdienst drin stehen richtig? Oder sollte ich den AG selber mal fragen wie es sich dann in dem Fall verhalten würde