freistellung und 450 € job?

1 Antwort

Einen Minijob als Nebenjob zur Hauptbeschäftigung (auch wenn du jetzt freigestellt bist) kannst du immer ausüben. Dabei musst Du Deinen Hauptarbeitgeber nicht einmal informieren (es sei denn, es wurde vertraglich vereinbart), und Du bist auch nicht von seiner Zustimmung abhängig (außer bei einer tatsächlich kokurrierenden Tätigkeit im Nebenjob)

Voraussetzung ist wesentlich nur, dass die gesetzlichen Bestimmungen z.B. nach dem Arbeitszeitgesetz eingehalten werden.

Solltest Du über den Umfang einer Nebentätigkeit, die zeitlich zum Hauptjob "passt" (es wird also die erlaubte Höchstarbeitszeit nicht überschritten), hinaus arbeiten, kann der Arbeitgeber gegebenenfalls (abhängig davon, was in der Freistellungserklärung vereinbart wurde) diesen zusätzlichen Verdienst von dem Entgelt abziehen, das er Dir während der Freistellung noch zu zahlen hat.

Über den Umfang einer Nebentätigkeit hinaus kannst Du nur dann während der Freistellung arbeiten, wenn die Freistellung ausdrücklich als "unwiderruflich" erklärt wurde; denn anderenfalls nämlich darf der Arbitgeber Dich während der Freistellungsphasse wieder zur Arbeit bei ihm auffordern.