Freistellung am Karfreitag trotz Kirchenaustritt?

11 Antworten

Hallo Leute!

Meine Anwort kommt wahrscheinlich etwas spät,... aber egal...

Ich kann die Frage von dolcezza1601 verstehen...

Ich selber bin aus Österreich und beziehe mich auf die österreichischen Feiertage.

Ich stelle die Frage mal folgendermaßen:
Hat ein (AUSGETRETENER) ex-katholischer Mitarbeiter Recht auf einen katholischen Feiertag wenn alle anderen an einem kath. Feiertag frei haben? Oder muss er als einziger in die Firma kommen und arbeiten?? An einem Feiertag haben normalerweise alle frei, außer Sie arbeiten im Krankenhaus oder in 24/7 Betrieben...

Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege:
Wenn ein Mitarbeiter der vorher katholisch war und ausgetreten ist, hat er an diesem kath. Feiertag wie alle anderen auch einen freien Tag.

Warum soll das ein EX-evangelischer dann nicht auch einen evangelischen Feiertag in Anspruch nehmen?

Hoffe ich habe das Verständlich geschrieben :)
lg Robert

Deine Frage ist wirklich verwirrend, wenn man in Deustchland wohnt, denn in Deutschland ist es ein gesetzlicher Feiertag für alle Berufstätigen.

Aber zu deiner Frage: Du hast mit deinem Austritt offiziell bekannt, das du dich nicht der evangelischen Kirche zugehörig fühlst. Da ist es geal, ob die an Gott glaubst oder nicht. Und als Nicht-Evangelisches Kirchenmitglied hast du keinen Anrecht auf den Feiertag.

Wobei du vielleicht mit deinem AG reden könntest, ob du trotzdem zu dem Gottesdienst gehen könntest. Das könnte er dann aus Kulanzgründen erlauben. Wobei es ja keinen Sinn macht, denn du hast ja mit dieser Art Glaube/Kirche nichts am Hut.

Trotzdem alles Gute!

Ist denn der Karfreitag bei Euch ein Feiertag? Musst Du normalerweise feiertags arbeiten? Warum bekommen die Evangelischen frei? Was ist mit den Katholischen?

Es ist kein staatlich anerkannter Feiertag. Der Arbeitgeber muss dich aber für den BEsuch des Gottesdienstes freistellen. In vielen Firmen ist es so, dass du den Tag überhaupt frei bekommst, sofern du evangelisch bist.

@dolcezza1601

Karfreitag ist in vielen Bundesländern ein Feiertag, ganz offiziell.

Der Karfreitag ist in Österreich nur für evangelische Christen und für Alt-Katholiken ein gesetzlicher Feiertag. Mit deinem Austritt aus der evangelischen Kirche hast du einerseits keine Verpflichtungen mehr gegenüber dieser Kirche, andererseits kannst aber auch keine Rechte mehr geltend machen. Da du nur als Mitglied dieser Kirche das Recht auf diesen gesetzlichen Feiertags hattest, hast du dieses Recht logischerweise nun nicht mehr.

Was ist daran so schwer zu verstehen?

Nein kannst du nicht. Denn du bist ja nicht mehr Kirchenmitglied.

Die Vorteile haben wollen, die Nachteile nicht. DAS geht nicht.

ICh nehme mal an du bist nicht aus Deutschland, dann hier ist das eh ein offizieller Feiertag.