Freigrenze beim Vermögen der Kinder, wenn ein Elternteil ins Pflegeheim kommt?

6 Antworten

Elternunterhalt für die Kosten eines Pflegeheims wird nur aus dem Einkommen errechnet.

Auf das Vermögen wird nur zurück gegriffen, wenn der Leistungsempfänger innerhalb der letzten 10 Jahre Vermögenswerte auf die Kinder übertragen hat.

Wenn man eine Immobilie und 100k Barvermögen hat, wird das natürlich angetastet. Da ist man alles andere als arm.

Wenn Sie nur wenig Geld pro Monat verdient, wird Sie aber irgendwann arm. Und dann würde Sie (vermutlich im Alter) selber möglicherweise den Staat in Anspruch nehmen müssen. Also wäre es sinnvoll, wenn jetzt Ihre Rücklagen verschont blieben.

@elvis67

Ist das Vermögen vom Himmel gefallen? Klingt alles recht dubios.

@elvis67

Sinnvoll spielt aber keine Rolle. Haben die Eltern nix, geht's an die Kinder. Haben die nix mehr, zahlt das Amt. Ob die irgendwann selbst das Amt brauchen, interessiert vorerst nicht.

@BrainBackup

Was soll daran dubios sein, wenn jemand sparsam ist und nicht irgendwann der Öffentlichkeit zu Last fallen will? Es muss ja nicht jeder sein Einkommen für Autos, Klamotten und andere Schickimicki-Sachen verjubeln.

@elvis67

Es ist dubios, ohne nennenswert hohes Einkommen eine Immobilie und 100k Barvermögen zu besitzen und diese dann nicht für die Pflege eines Elternteils antasten zu wollen.

@BrainBackup

Anscheinend hast du immer noch nicht richtig die Frage gelesen. Diejenige ist selber kränklich und muss mit Ihrem "Vermögen" vermutlich den Rest Ihres Lebens auskommen, weil sonst keiner für Sie sorgt und Sie auch keine Ämter/Behörden in Anspruch nehmen will. Und wenn Sie JETZT kein hohes Einkommen hat, dann muss das nicht bedeuten, dass Sie früher, als Sie selber noch gesund war, nicht gut verdient hat.

Und damit Ende der Diskussion. Ich habe Besseres zu tun und hier geht es darum Fragen zu beantworten und nicht selber rum zu mäkeln und zu kritisieren.

@elvis67
und muss mit Ihrem "Vermögen" vermutlich den Rest Ihres Lebens auskommen, weil sonst keiner für Sie sorgt

Ob jemand mit seinem Vermögen den Rest seines Lebens auskommen muss, ist dem Amt - kurz gesagt - oft egal. Dann gibt es Verweise auf Absicherungen, die hätten getroffen werden können (BU, Rente...) und nur sehr gute Anwälte kriegen das dann gedreht.

und Sie auch keine Ämter/Behörden in Anspruch nehmen will

Was sie WILL, ist in dem Moment auch egal. Ihr stehen Dinge zu, die sie beantragen kann. Nur weil jemand zu stolz dazu ist, nimmt das Amt keine Rücksicht und lässt Vermögen unberührt.

Ich habe Besseres zu tun

Du wolltest gern einen Ratschlag haben und gerade für so ein Detailsgekrümel wie bei Pflege und der Antastung des Vermögens sind Nachfragen und Details sehr wichtig, um eine Einschätzung geben zu können. Und selbst bei einem kleinen Gegenwind der Kritik sollte man nicht gleich beleidigt aufstampfen und Basta rufen ;-)

Das ist aber beachtlich, dass sie mit einem geringen Monatseinkommen so viel Vermögen ansparen konnte - zumal Du schreibst, dass sie von dem Vermögen immer auch mal was für den Lebensunterhalt entnimmt...

Wo kommt das Vermögen denn her? Hat sie es von den Eltern bekommen? - Wenn die Übertragung dann noch keine 10 Jahre her ist, wird das ganze Vermögen eingefordert...

Und auch sonst gibt es zwar Freibeträge - aber als Altersvorsorge hätte sie besser mal einen Rentenvertrag abgeschlossen. Den hätte man auch mit einer Einmalzahlung bezahlen können. Ein Rentenvertrag hätte den Vorteil gehabt, dass er nicht antastbar ist.

Wieviel von ihrem Vermögen angerechnet wird bzw. als Schonvermögen verbleibt, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Du kannst es hier nachlesen: http://www.finanztip.de/elternunterhalt-schonvermoegen/

Bei den Einkuenften ist fuer Alleinstehende 1600 Euro netto frei, darueber hinaus muss man 50 % zahlen. Eine selbstbewohnte angemessene Immobilie (keine Luxusvilla) gilt als Schonvermoegen, ebenso Altersruecklagen, es gibt da keine exakte Grenze und haengt von Verdienst und Berufsjahren ab. 5 % des Jahresbrutto mal Berufsjahre ist so ein Durchschnitt. Weitere begruendete Ruecklagen, da zum Lebensunterhalt notwendig, koennen auch beruecksichtigt werden.

Eine kleine Immobilie muss NICHT verwendet werden, da gibt's auch m²-Grenzen. Vermögen in Form von Tagesgeld sieht schon wieder schwierig aus, weil das freie liquide Mittel sind und das Amt ihr auch die Altersvorsorge nicht abnimmt. Die macht nämlich kein normaler Mensch mit Tagesgeld und manche Formen sind vor Zugriff geschützt. Mal mit einem FACHMANN darüber reden...