Freigrenze 256 Euro - gewerbepflicht?

5 Antworten

Ein Gewerbe ist dann anzumelden, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Die von dir erwähnte Grenze von 410 € bezieht sich lediglich auf die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in § 46 Einkommensteuergesetz.

aber die 410 euro die gelten nur für einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder?

Wenn ich selber handle bin ich ja nicht selbstständig dann gilt diese Grenze etwa nicht?

Muss ich dann ab den ersten Euro bei selbstständiger Tätigkeit ein Gewerke anmelden?

oder gibt es hier eine Freigrenze oder eine Freibetrag?

@heiskalt17
aber die 410 euro die gelten nur für einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit

Nein, ganz im Gegenteil. Die gelten für alle Einkünfte, bei denen keine Lohnsteuer einbehalten wird.

Muss ich dann ab den ersten Euro bei selbstständiger Tätigkeit ein Gewerke anmelden?

Zumindest theoretisch, denn es gibt keine Einkinftsgrenze für die Gewerbeanmled

@PatrickLassan

also kann ich nicht sagen ich habe weniger wie 410 euro aus nicht selbstständiger Arbeit daher muss ich es auch nicht versteuern?

Müsste ich dann ein Gewerbe anmelden?

@heiskalt17
ich habe weniger wie 410 euro aus nicht selbstständiger Arbeit

Wie schon mal erwähnt, geht es bei den in § 46 EStG genannten 410 € eben nicht um Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sondern um Einkünfte 'die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren' - also um Einkünfte aus einer der sechs anderen Einkunftsarten.

Müsste ich dann ein Gewerbe anmelden?

Du wirfst Gewerbe- und Steuerrecht durcheinander.

Steuerpflicht hat nichts mit der Pflicht zu tun, ein Gewerbe anzumelden, wenn man gewerblich tätig wird.

@PatrickLassan

ab wann muss ich dann ein gewerbe anmelden? was sind die bedingungen dazu?

@heiskalt17

Das steht im ersten Satz meiner Antwort:

Ein Gewerbe ist dann anzumelden, wenn eine wirtschaftliche Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf Dauer mit der Absicht zur Gewinnerzielung betrieben wird.

Ausnahmen sind die Ausübung eines freien Berufs und land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten.

@PatrickLassan

Was ist auf Dauer. Z. B nur 2 monate ihm jahr mal.

@heiskalt17

ist dauer, auch einmal jährlich kann dauerhaft sein, wo ist das Problem, wer die 10 € für die Gewerbeanmeldung nicht hat, sollte es bleiben lassen....

@Stoertebeker91

Weil die Steuererklärung deutlich teurer wird als bei der lohi Z. B

@heiskalt17

Wenn die Einkünfte aus einem Gewerbe so niedrig sind, dass man davon nicht einmal den Steuerberater bezahlen kann, dann läuft etwas verkehrt.

Das Gewerberecht kennt keine Freibeträge. Wer gewerblich tätig ist, muss das Gewerbe angemeldet haben, auch wenn er Verluste macht.

Und an wann wird ein Gewerbe angenommen?

@heiskalt17

Genaugenommen, wenn du die ersten Aktionen tätigst, z.B. Wareneinkauf. Spätestens aber, wenn du die ersten Angebote (Werbung) schaltest.

Du musst diese Einkünfte trotzdem erklären. Erst dann kann das Finanzamt ja die Steuerpflicht prüfen.

Du kannst das Ganze ja als Kleingewerbe betreiben.

§ 19 USTG

Anmelden musst du es immer.

Und woher du diese komischen Grenzen hast, verstehe ich auch nicht. Die Freibeträge sind ganz anders,.

Die 410 € stammen aus § 46 Absatz 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz, woher die 256 € kommen: k.A.

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__46.html

@PatrickLassan

§ 22 EStG kennt die 256 € Grenze, ob das aber überhaupt Anwendung findet, müsst ihr dann prüfen, hatte solche Fälle zum Glück nicht

@Stoertebeker91

aber die 410 euro die gelten nur für einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit oder?

Wenn ich selber handle bin ich ja nicht selbstständig dann gilt diese Grenze etwa nicht?

Muss ich dann ab den ersten Euro bei selbstständiger Tätigkeit ein Gewerke anmelden?

oder gibt es hier eine Freigrenze oder eine Freibetrag?