Freier Tag wird immer auf den Feiertag gelegt

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Wenn wir mal annehmen, daß es einen FESTEN freien Tag gibt, besteht natürlich kein Anspruch auf Ausgleich, wenn er dann auf einen Feiertag fällt.

Gibt es jedoch KEINEN festen Tag und der freie Tag ist varaibel, ist der Feiertag zu vergüten. §2 des Entgeltfortzahlungsgesetz.

Das durchzusetzen, sollte trotzdem schwierig werden, weil solche Chefs sich da nicht drum scheren. Aber es kann ja nicht sein, daß ALLE Mitarbeiter ZUFÄLLIG ihren lange geplanten variablen freien Tag am 01. Mai gehabt hätten ... ihr müsst euch wehren.

Das Problem in dem geschilderten Fall dürfte auch gewesen sein, daß die Mitarbeiter den Dienstplan bereits angenommen hatten (bzw. der Betriebsrat) und den Ausgleich nachträglich forderten.

Aber sooooooo EnDetail kenne ich mich auch nicht aus.

Gruß S.

Betriebsrat gibts nicht...

@Gestiefelte

Das habe ich verstanden! Aber in dem LINK gibt es einen Betriebsrat ... der den Plan bereits genehmigt hatte!!!

Das Problem in dem geschilderten Fall IN DEINEM LINK dürfte auch gewesen sein, daß die Mitarbeiter den Dienstplan bereits angenommen hatten (bzw. der Betriebsrat) und den Ausgleich nachträglich forderten.

... und ist daher mit eurem nicht unbedingt vergleichbar.

Gruß S.

Ich habe auch oft an Samstagen und sogar Sonntagen arbeiten müssen. Der Feiertag ist FREI. Du müsstest eigentlich einen anderen Tag zusätzlich noch frei bekommen.

Mich machen auch die 42,5 Stunden pro Woche stutzig, das scheint mir viel, kenne mich aber damit nicht aus.

Jetzt lese ich grad erst mal den link, aber das ist meiner Meinung nach etwas anderes. Angenommen, du hast IMMER Montag frei, weil du Samstag gearbeitet hast. Und nun wäre z.B. Pfingstmontag. Dann hättest du halt "Pech gehabt", dass nun dieser Feiertag auf deinen freien Tag fällt. Aber da ihr keine festen freien Tage habt, geht das so eigentlich nicht. Vielleicht solltest du mal einen Anwalt fragen.

@Gestiefelte

Ja, wir arbeiten viele Stunden...ja, ich werde nicht drum rum kommen nen Anwalt zu Fragen.

Was meinst du, was es mit der Rechtssprechung auf sich hat? Vll. Wegen dem " abgesegneten" dienstplan vom Betriebsrat?!

Geht geschlossen dagegen an, alle zu einem Anwalt. Aber dann müssen auch ALLE mitziehen und sich einig sein!

Und wenn ich nicht alle zusammen bekomme? Hab ich dann keine Chance? Ich hab alle dienstpläne..auf denen ist ohne Zweifel erkennbar, dass immer wirklich immer der 2. freie Tag der Feiertag ist wenn grad einer sein sollte.

Da hier schon viele Begründungen stehen, warum Ihr über den Tisch gezogen werdet, möchte ich nur hinzusetzen: Wer sich nicht wehrt, gehört an' Herd. (altes Sprichwort) - Denn solange Ihr Euch nicht wehrt, wird es so weitergehen.

Ob der Arbeitgeber die gesetzlichen Regelungen nicht kennt, nicht richtig versteht oder bewusst dagegen verstößt, spielt grundsätzlich keine Rolle.

Wenn keine festen Tage vereinbart sind kann der AG das tatsächlich so handhaben. Wenn ich das richtig verstehe hasst Du ja nicht einmal Anspruch auf den zweiten freien Tag. Du hast einen Vertrag über 6 Arbeitstage pro Woche. Das wäre rechtlich auch nicht zu beanstanden.

Wehren könntest Du Dich aber, in der einen Woche 50 Stunden zu arbeiten um dann in der nächsten Woche zwei freie Tage (oder zwei Feiertage) zu haben. Die Arbeitszeit ist pro Woche vereinbart. Und vermutlich ohne Stundenkonto?!

Wir haben kein stundenkonto, richtig.

Wir müssen 42,5 Stunden die Woche arbeiten verteilt auf 5 Arbeitstage. Da wir ein Einzelhandelsunternehmen sind haben wir 6 Werktage. Ich sollte grundsätzlich immer 2 Tage die Woche frei haben..das klappt aber nicht immer. Vorallem nicht, wenn in eine Woche 2 Feiertage fallen..da müssen wir dann vor oder nacharbeiten, weil 2 Feiertage + Sonntag ja 3 freie Tage in einer Woche wären.

@redginger

Deshalb sagte ich ja an dieser Stelle kannst Du Dich wehren. Es gibt kein Vorarbeiten oder Nacharbeiten. Vereinbart sind 42.5 Stunden in der Woche. Davon können auch 8 Stunden Feiertag sein.

Warum tut Ihr dem Chef den Gefallen und verschiebt die vereinbarte Arbeitszeit? Damit dieser seinen Geiz ausleben kann.

Gar nicht auszudenken wenn Du in den Wochen vorher krank bist und den Tag nicht rausarbeiten konntest. Dann muß er erst die Krankheit bezahlen und dann noch den Feiertag. Das würde ich ausprobieren!

@Maximilian112

Dann müsste ich wohl nach meiner Arbeitsunfähigkeit und nach der Woche mit den 2 Feiertagen wieder 6 Tage arbeiten...

Aber mit meinen 5 Arbeitstagen würde mir in der Woche mit einem Feiertag ein weiterer freier Tag zustehen, oder?

Das hat doch nichts mit den 6 Werktagen zu tun...

@redginger
Es gibt kein Vorarbeiten oder Nacharbeiten. Vereinbart sind 42.5 Stunden in der Woche.

und nicht durchschnittlich sondern exakt 42,5 h. So steht es doch in Deinem Arbeitsvertrag!