Freie Sicht in der Heckscheibe?

11 Antworten

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Das Vollpacken allein führt zu keinem Bußgeld, wohl aber, wenn die Ladung nicht richtig gesichert ist (z.B. mit Zurrgurten oder einem Netz bzw. einer Absperrung zum Fahrgastraum). Oder das Auto bzw. die Achse halt vom Gewicht her überladen ist...

Und wenn ein zweiter Außenspiegel vorhanden ist, ist keine freie Sicht über den Innenspiegel erforderlich, das siehst du schon richtig.

Gruß Ragnar

Ich habe mal diese Antwort als hilfreichste Antwort ausgewählt, da der Kommentar zur Antwort von Bruno ebenfalls sehr hilfreich war.

@sunngirlmd

Danke für den Stern!

Es liegt an der Mangelnden Sicherung des Gepäcks, da dieses bei einem Unfall meist Unkontrolliert durch den Wagen fliegt. Faustregel: Nie höher als die Rückenlehne des Sitzes packen, auch wenn ich nicht weiß wie das gesetzlich verankert ist.

Hängt bestimmt mit der Sicherung zusammen. Also Ladung nicht so gesichert, dass sie bei einem Unfall bzw auch schon bei starkem Bremsen am nach vorne fliegen gehindert wird. Folge: Hohe Verletzungsgefahr! Wenn dein Freund seine Technik so verstaut, dass das nicht passieren kann und (wie du schon sagtest) zwei Außenspiegel hat, bekommt er keine Problem :)

du hast es richtig erfasst: bei 2 aussenspiegeln muss die sicht durch die heckscheibe nicht gegeben sein.

man könnte kaum einen lkw auf der strasse bewegen wenn das nicht so wäre.

zu den tv-berichten: muss ja nicht alles stimmen was die "berichten", insbesondere rtl und ähnliche genügen sich darin stammtischparolen zu bestätigen, stimmen muss nichts, aber der geneigte seher soll höhren was er hören will. das führt zu einem glücksgefühl beim seher, worauf er das nächste mal wieder einschaltet.

annokrat

Das steht unter §56 StVZO. Bußgelder haben den Spiegel nicht als Tatbestand da 2 ausreichen!