Freiberufliche Nebentätigkeit neben Ausbildung?

2 Antworten

  1. Egal wie hoch der Verdienst ist, du musst es anmelden, weil du Gewinn erzielen willst ! Ob es dann klappt, ist Nebensache.
  2. Du musst am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der du alle deine Einkünfte darlegst. wenn du mit all deinen Einnahmen (Gewinn aus Betrieb und Ausbildungsvergütung) über 8.004 Euro kommst musst du ein paar Steuern zahlen. Wie alle anderen auch !
  3. Da musst du in deinen Ausbildungsvertrag gucken. In der regel braucht man als Arbeitnehmer die Genehmigung des Betriebs zur Aufnahme einer Nebentätigkeit.
  4. Das was du beschrieben hast, ist keine freiberufliche Tätigkeit ! Es ist Gewerbe. Und daher musst du es beim Gewerbeamt (in manchen Städten gehört das zum Ordnungsamt) anmelden. Die Bestätigung, dass du das gemacht hast, ist der sogenannte "Gewerbeschein". Freie Berufe sind etwas anderes !
  5. siehe 4.

Die beste Beratung bekommst du m. E. bei deiner Industrie- und Handelskammer (IHK). Die haben keine eigenen Interessen und haben Ahnung.

MissHijab21 
Fragesteller
 02.05.2012, 20:56

erstmal danke für die schnelle antwort, das ging ja ruck zuck.

Was ich nicht verstehe, was ist der unterschied zwischen gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit? Und wie sieht es aus wenn ich die Anmeldung vor Arbeitssuche mache, muss ich das dann bei einer Bewerbung angeben?

Geochelone  02.05.2012, 22:26
@MissHijab21

Freiberufliche Tätigkeit = Freier Beruf (Anwalt, Steuerberater, Architekt etc.), medizinischer Beruf (Arzt, Physio etc.) oder Künstler.

Alles andere - abgesehen von der Urproduktion (Fischfang, Land- und Forstwirtschaft u. Bergbau) - ist Gewerbe.

Genehmigung benötigen nur Beamte. Verbieten darf das Niemand, es soll aber nicht die Ausbildungsziele tangieren zu möglicherweise zu kurzen Erholungszeiten oder darf dem Ausbildungsbetrieb auch keine Konkurrenz machen

Gewerbeanmeldung bei der Stadt im Ordnungsamt

Kleingewerbe nach § 19 USTG, dann zahlt man keine UST, darf aber auch keine Vorsteuer absetzen bei Käufen

Post kommt dann vom Finanzamt

Man erstellt eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) & gibt dies dann mit Gewinn oder Verlust incl. der Ausbildungsvergütung bei der Steuererklärung an