Freiberufliche Nebentätigkeit neben Ausbildung?
Hallo Freunde, ich absolviere derzeit meine Ausbildung Mediengestalterin digital/ Print bei einer Werbeagentur verdiene dort brutto 560€. Durch Freundschaftsaufträge bin ich schon öfter angesprochen worden für Privatleute oder kleinere Firmen nebenbei Aufträge anzunehmen. Diese halten sich im Rahmen von 100-200 euro pro Monat.
Bis jetzt musste ich immer nein sagen, da es mir nicht möglich war selbst Rechnungen zu verfassen. Nun wurde ich von einer etwas größeren Firma angesprochen, die auch längerfristig mit mir zusammenarbeiten möchten. Sie schlugen mir vor, eine freiberufliche Nebentätigkeit anzumelden, somit ich meine eigenen Rechnungen schreiben könnte und somit alles im grünen Bereich wäre.
Da ich totaler Neuling in solchen Dingen bin und mich Recherche im Internet nur noch mehr verwirrt hat, wäre ich dankbar für jegliche Form von Antwort auf die zentralen Fragen die ich mir stelle:
- Muss ich das anmelden wenn ja wo? oder ist der Verdienst dazu zu gering?
- Lohnt sich das überhaupt bei den Beträgen? muss ich dann Steuern blechen? Wie viel?
- Ist eine freiberufliche Nebentätigkei NEBEN AUSBILUNG erlaubt?
- Braucht man einen Gewerbeschein?
- Muss man einkommens steuerzahlen ??
Was könnt ihr mir für Tipps geben? Wer hat Erfahrungen auf dem Gebiet? Wo kann ich mich beraten lassen?
Fragen über fragen, ich hoffe es findet sich jemand. Danke schonmal für eure (hoffentlich) netten und hilfreichen antworten!
2 Antworten
- Egal wie hoch der Verdienst ist, du musst es anmelden, weil du Gewinn erzielen willst ! Ob es dann klappt, ist Nebensache.
- Du musst am Ende des Jahres eine Einkommensteuererklärung abgeben, in der du alle deine Einkünfte darlegst. wenn du mit all deinen Einnahmen (Gewinn aus Betrieb und Ausbildungsvergütung) über 8.004 Euro kommst musst du ein paar Steuern zahlen. Wie alle anderen auch !
- Da musst du in deinen Ausbildungsvertrag gucken. In der regel braucht man als Arbeitnehmer die Genehmigung des Betriebs zur Aufnahme einer Nebentätigkeit.
- Das was du beschrieben hast, ist keine freiberufliche Tätigkeit ! Es ist Gewerbe. Und daher musst du es beim Gewerbeamt (in manchen Städten gehört das zum Ordnungsamt) anmelden. Die Bestätigung, dass du das gemacht hast, ist der sogenannte "Gewerbeschein". Freie Berufe sind etwas anderes !
- siehe 4.
Die beste Beratung bekommst du m. E. bei deiner Industrie- und Handelskammer (IHK). Die haben keine eigenen Interessen und haben Ahnung.
Freiberufliche Tätigkeit = Freier Beruf (Anwalt, Steuerberater, Architekt etc.), medizinischer Beruf (Arzt, Physio etc.) oder Künstler.
Alles andere - abgesehen von der Urproduktion (Fischfang, Land- und Forstwirtschaft u. Bergbau) - ist Gewerbe.
Genehmigung benötigen nur Beamte. Verbieten darf das Niemand, es soll aber nicht die Ausbildungsziele tangieren zu möglicherweise zu kurzen Erholungszeiten oder darf dem Ausbildungsbetrieb auch keine Konkurrenz machen
Gewerbeanmeldung bei der Stadt im Ordnungsamt
Kleingewerbe nach § 19 USTG, dann zahlt man keine UST, darf aber auch keine Vorsteuer absetzen bei Käufen
Post kommt dann vom Finanzamt
Man erstellt eine EÜR (Einnahme-Überschuß-Rechnung) & gibt dies dann mit Gewinn oder Verlust incl. der Ausbildungsvergütung bei der Steuererklärung an
erstmal danke für die schnelle antwort, das ging ja ruck zuck.
Was ich nicht verstehe, was ist der unterschied zwischen gewerbe und freiberuflicher Tätigkeit? Und wie sieht es aus wenn ich die Anmeldung vor Arbeitssuche mache, muss ich das dann bei einer Bewerbung angeben?