freiberuflich als betreuungsassistentin für demenzkranke
Ich arbeite 20 h die Woche als Betreuungsassistentin in einem Pflegeheim und möchte die anderen 20 h freiberuflich als Betreuungsassistentin in privaten Haushalten arbeiten. Was muß ich dabei beachten?
1 Antwort
Das Betreuungsgeld ist keine Barauszahlung ( Siehe 45 GB XI) sondern eine Erstattungsleistung und kann nur von zugelassenen Pflegeeinrichtungen mit einer Abtretungserklärung, direkt mit der Kasse abgerechnet werden. Üblicherweise muss der PD die Rechnung an den pflegebedürftigen stellen, der zahlt an den PD. Der Pflegebedürftige reicht dann die Rechnung des PD's an die Kasse zur Rückerstattung ein. Du könntest deine Leistungen nur privat in Rechnung stellen, es sei denn du hast eine Zulassung als Einzelpflegekraft mit den Kassen abgeschlossen. Aber bedenke bitte: kaum 5 % der Pflegebedürftigen die Anspruch auf diese zusätzlichen Betreuungsgelder hätten, nehmen Betreuungsleistungen in Anspruch und du müsstest mind. 20-25€ die Stunde verlangen, denn du hast alle Sozialabgaben, Steuern, Versicherungen und deine Betriebskosten selbst zu tragen. Mein Tipp, lass die Finger davon, das wird ein Tod geborenes Kind.