Freiberufler oder Nebengewerbe während ALG 1? Wie versteuer ich die Einnahmen?
Hallo zusammen, ich habe ein paar dumme Fragen..
Und zwar ich bekomme zurzeit ALG 1. Ich möchte mich selbständig machen aber möchte mein ALG 1 Geld und Krankenversicherung nicht verlieren (solange ich keinen Gewinn vom Gewerbe habe). Im Internet habe ich nachgelesen, dass man 15 Stunden die Woche als nebenberuflich selbständiger arbeiten darf und ich darf maximal 165 Euro verdienen. Stimmt das? Und wo ist der Unterschied für mich zwischen Freiberufler und Nebengewerbe? Wenn da die Regeln sowieso gleich sind?
Und noch eine Frage, falls ich als selbständiger z.B. 2000 Euro in einem Monat verdient habe (ALG 1 verliere ich, ist mir klar), wie versteuer ich diese Einnahmen? Muss ich dem Finanzamt mitteilen was ich verdient habe, und die rechnen aus wie viel ich an Steuer zahlen muss und Buchen das Geld von meinem Bankkonto ab?
Muss ich mein Einkommen monatlich versteuern? Oder wird der Gewinn Jährlich versteuert, wie geht das überhaupt? Ich brauche einen Rat.
Vielen Dank im voraus!
Mfg,
Andy Kiss
2 Antworten
Stimmt das?
Yuhs.
Wer mehr als 15 Stunden die Woche arbeitet ist nicht arbeitslos. Bis dahin kann es als Nebenbeschäftigung gesehen werden.
165,- € werden nicht auf das ALG I angerechnet.
Und wo ist der Unterschied für mich zwischen Freiberufler und Nebengewerbe?
Äpfel und Birnen. Die meisten Selbständigkeiten sind gewerblich, nicht freiberuflich. Freiberuflich sind in § 18 EStG genannte Tätigkeiten.
Neben- oder Haupterwerb ist für die BA interessant, nicht fürs Finanzamt.
Muss ich dem Finanzamt mitteilen was ich verdient habe, und die rechnen
aus wie viel ich an Steuer zahlen muss und Buchen das Geld von meinem
Bankkonto ab?
Einkommensteuererklärung (Anlage G bzw. S) inkl. Gewinnermittlung (formlos bis 17.500,- € Jahresumstatz, wenn > dann zwingend über die EÜR).
Die Steuer wird dann festgesetzt und du überweist oder erteilst Einzugsermächtigung. Ist die Steuerlast hoch genug wird das FA für das Folgejahr quartalsweise Vorauszahlungen festsetzen (§ 37 ff EStG).
Ich brauche einen Rat.
Nein, wenn du dich selbständig machen willst und elementarse Buchhaltung und Steuerthematiken nicht kennst, brauchst du einen Steuerberater.
Ergänzend zu der guten Antwort von Kevin1905 noch der Hinweis, dass eine freiberufliche oder gewerbliche Tätigkeit von Anfang an dem Finanzamt angezeigt werden muss und dieses dann evtl. vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzt.