Freiberufler: nachträglich anmelden und abrechnen - Fristen

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Bist du umsatzsteuerlich Kleinunternehmer? Wenn ja, ist es dem FA ziemlich egal, wann du welche Leistung erbracht hast. Du gibst ja für das Jahr eine Einkommensteuererklärung ab, mit all deinen Einkünften aus dem Jahr.

Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und Umsatzsteuer in deinen Rechnungen abrechnest, könnte es drauf ankommen. Wenn du die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gewählt hast (Ist-Versteuerung), erklärst du die Umsätze in dem Voranmeldungszeitraum, in dem du abrechnest und das Geld bekommst, also kein Problem. Wenn du Sollversteuerung gewählt hast, solltest du dem FA Bescheid sagen und für den Zeitraum, in dem du die Leistung erbracht hast, eine USt-Voranmeldung einreichen.

Oder du fragst einfach mal dein Finanzamt. Die helfen dir gerne, bevor irgend etwas falsch läuft.