Freiberufler: nachträglich anmelden und abrechnen - Fristen
Hallo, ich habe ein kleines Problem mit meiner Anmeldung als Freiberufler (Kleingewerbe). Habe ausversehen im Fragebogen einen falschen Monat der Betriebsaufnahme angegeben, Leistungen aber schon vorher gebracht (redaktionelle Artikel), diese aber noch nicht abgerechnet.
Ist das jetzt ein Problem? Wenn ja, kann das FA einfach meine Anmeldung um das Datum der Betriebsaufnahme korrigieren?
Ich habe gelesen, dass man bis zu 6 Monate rückwirkend Rechnungen stellen kann. Ist das richtig?
Vielen Dank und viele Grüße Gabi
1 Antwort
Bist du umsatzsteuerlich Kleinunternehmer? Wenn ja, ist es dem FA ziemlich egal, wann du welche Leistung erbracht hast. Du gibst ja für das Jahr eine Einkommensteuererklärung ab, mit all deinen Einkünften aus dem Jahr.
Wenn du umsatzsteuerpflichtig bist und Umsatzsteuer in deinen Rechnungen abrechnest, könnte es drauf ankommen. Wenn du die Versteuerung nach vereinnahmten Entgelten gewählt hast (Ist-Versteuerung), erklärst du die Umsätze in dem Voranmeldungszeitraum, in dem du abrechnest und das Geld bekommst, also kein Problem. Wenn du Sollversteuerung gewählt hast, solltest du dem FA Bescheid sagen und für den Zeitraum, in dem du die Leistung erbracht hast, eine USt-Voranmeldung einreichen.
Oder du fragst einfach mal dein Finanzamt. Die helfen dir gerne, bevor irgend etwas falsch läuft.