Freiberufler in Deutschland nur Betriebsstätte möglich oder Wohnsitz nötig?
Das Problem ist folgendes:
Ich möchte (muss) mich in Deutschland als Freiberufler melden, weil ich hier beschränkt steuerpflichtig bin. Von den Umsätzen her kann ich die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen, brauche also keine UStID.
Ich verfüge, da ich im Moment auf Dauer-Reise bin, nur noch über eine Postadresse in Österreich, aber nicht mehr über einen gemeldeten Wohnsitz. Der wird erst am Ende der Reise (2019) in Schweden wieder entstehen.
Das Geschäft (und der steuerliche Sitz) soll dann weiterhin in Deutschland bleiben - ich arbeite komplett online.
Ein Büro in Deutschland ist (in einem Coworking Space) aber dauerhaft vorhanden - und tatsächlich existent, der Schreibtisch im Space gehört mir allein.
Bei der Anmeldung als Freiberufler in Deutschland wird eine persönliche Adresse abgefragt. Kann ich die einfach offen lassen und nur die Betriebsstätte (Büro) angeben? Oder unter der Adresse einfach die Büroanschrift angeben?
Kann ich ansonsten (wenn das beides nicht möglich ist) die österreichische Postanschrift angeben? Die Post dort wird auch entgegengenommen (von meinen Eltern). Eigenhändige Sendungen natürlich nicht, da ich dort nicht bin, sondern nur an meiner Büroanschrift, bzw. in der Nähe.
Bereits 5 Steuerberater waren mit der Frage heillos überfordert, ich hoffe dass mir von euch jemand eine schlüssige Antwort geben kann. :)
Liebe Grüße
3 Antworten
Weshalb meldest Du Dich nicht einfach mit Wohnsitz in Österreich an?
Dann schau in´s DBA BRD-Österreich.
Wo ist denn Dein gewöhnlicher Aufenthalt?
genau darum dreht es sich: gewöhnlich halte ich mich an verschiedenen Orten in Deutschland, Österreich und Irland auf - ich bin praktisch nur unterwegs, der gewöhnliche Aufenthalt wäre also zwar Deutschland, aber kein bestimmter Ort... durch die Fortführung der Reise wird mein gewöhnlicher Aufenthalt dann für die nächsten Jahre Schweden werden, da ich da wohl kaum aus der Wildnis rauskomme :)
Was ist denn dann Dein Problem? Willst Du Dich hier nur aufspielen? Der Sitz des Unternehmens steht doch fest.
Der Unternehmenssitz ja - das ist ja das Büro. Nur was unter Wohnsitz einzutragen ist, daran scheiden sich die Geister. Am ersten Bogen zur steuerlichen Erfassung werden ja die persönlichen Daten abgefragt, weiter hinten dann die Adresse der Betriebsstätte. Wo die Betriebsstätte ist, ist ja klar, mir gehts um die erste Adresse
Wenn Du keinen Wohnsitz hats, hast Du keinen Wohnsitz. Wo ist das Problem?
Grundsätzlich geht das - aaaaaaber! Man muss aber damit rechnen, dass die Büroräume im Rahmen einer USt-Nachschau von einem Bearbeiter der Umsatzsteuerstelle oder einem Umsatzsteuerprüfer überprüft werden. Und wenn dann festgestellt wird, dass kein Unternehmens(Betriebs)sitz an dieser Büroadresse besteht.......
das ist er ja - es handelt sich um einen abgeschlossenen (abschließbaren) Büroraum mit Büroausstattung und unternehmensrelevanten Dokumenten von mir darin, der auch nur für solche Zwecke genutzt werden kann - und mangels irgendeines anderen Arbeitsortes auch die erste und einzige Betriebsstätte ist.... durch eine Bevollmächtigung eines Mitarbeiters vor Ort der auch persönliche Sendungen entgegennehmen darf, handelt es sich dann sogar um ein ladungsfähige Anschrift... einer solchen Prüfung bin ich also wohl gewachsen, wenn das das einzige Problem sein sollte... ob ich mit der Umsatzsteuerstelle viel zu tun habe, kann ich nicht beurteilen, da ich gar keine UStID beantragen werde sondern Kleinunternehmer bleibe...
Was würde denn ein Büro NICHT zum Unternehmenssitz machen? (Freiberufler, Online-Arbeit)?
Was hat denn die UStID mit §19 UStG zu tun?
Jeder! Neugründer hat mit der Umsatzsteuerstelle zu tun; die Kollegen bearbeiten nämlich den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, egal ob Kleinunternehmer oder Regelversteuerer. Der Unternehmenssitz wird in der Regel verneint, wenn es sich um eine reine Briefkastenadresse handelt. Aber das scheint ja hier nicht der Fall zu sein, also alles gut!
weil das keine Wohnsitz ist/sein kann - aus mehreren Gründen. Zum einen ist schon aufgrund der räumlichen Verhältnisse niemandem klar zu machen, dass hier noch jemand wohnt, das ist also niemals plausibel für die öst. Behörden, zum anderen ist in Österreich der Wohnsitz sehr stark mit dem echten Lebensmittelpunkt verknüpft (melderechtlich), zudem wenn ich im nächsten Jahr überhaupt nicht betrete, müsste ich mich nach 6 Monaten sowieso abmelden... bringt mir also nicht wirklich etwas.
Wenn niemand nachfragt, ob das tatsächlich ein Wohnsitz und nicht nur eine Postadresse ist, wäre ich ja aus dem Schneider (Post kommt dort ja an und an mich) - darauf will ich mich aber nicht verlassen, gerade nicht wenn's um Deutschland geht :). Darum das Problem: schreib ich am Anfang vom Bogen zur steuerlichen Erfassung a) nichts hinein b) die Betriebsstätte hinein oder c) die österreichische Postadresse hinein.
Genau dabei liegt eben das Problem. Diverse Steuerberater haben mir gesagt, ich kann dort KEINESFALLS die Adresse für den Unternehmenssitz eintragen