Frau in Deutschland abgemeldet

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In deinem Fall ist es davon abhängig, welchen Aufenthaltstitel deine (Noch)Ehefrau besitzt. Sollte sie bereits eine Niederlassungserlaubnis besitzen hat sie das Recht auch nach einem halben Jahr Auslandsaufenthalt wieder nach Deutschland zu kommen. Alle anderen Aufenthaltstitel erlöschen in der Regel nach längstem einem halben Jahr Abwesenheit in Deutschland. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, wenn sie berechtigte Gründe bei der Behörde gemeldet hat, z.B. Pflege von Familienangehörigen im Ausland. Zuständig ist nicht wie du erwähntest das Einwohnermeldeamt, sondern deine Ausländerbehörde in deinem Umkreis. Sollte der Aufenthaltstitel erloschen sein, dies kannst du getrost bei deiner Ausländerbehörde des Vertrauens erfragen, braucht sie ein Wiedereinreisevisum, und zwar eins der Kategorie -D- (nationales Visum, da in diesem Fall die Ausländerbehörde ihr o.k. geben muss. Dies beantragt sie im deutschen Konsulat/Botschaft in der DomRep. Beste Grüße und noch ein Tipp, lass sie da wo sie ist.

Vielen Dank :-) für deine ausführliche und hilfreiche Antwort. Habe mich mittlerweile mit meiner zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung gesetzt und dort mein Fall geschildert. Meine (Noch) Ehefrau stand im Jahr 2005 kurz vor einer Abschiebung und nur durch die Schwangerschaft und Heirat 2006 wurde aus der Abschiebung eine Duldung. Ich habe meine Position und mein Wunsch auf Scheidung / alleinige Sorgerecht bei meiner zuständigen Ausländerbehörde bekannt gegeben und hoffe somit das dies ggf. berücksichtig wird, im Falle das sie ein Wiedereinreisevisum stellen sollte. Drück mir die Daumen und herzlichen Dank…..

Wo ist denn derzeit euer gemeinsames Kind? Aus welchem Grund könnte deiner Ehefrau das Sorgerecht entzogen werden? Du weißt, dass das Sorgerecht überwiegend den Müttern übertragen wird bei Rechtsstreitigkeiten. Du musst schon ganz massiv gegen sie vorgehen um ihr das Kind entziehen zu können. Mein Rat an dich: trag deine Eheprobleme nicht über das Kind aus.

Euer gemeinsames Kind könnte der Hauptgrund dafür sein, ihr den dauerhaften Aufenthalt zu gewähren, da man dem Kind die Möglichkeit geben will, zu beiden Elternteilen Kontakt zu halten. Eure Ehesituation ist dabei kein Kriterium.

Vergiss meinetwegen deine Frau aber vergiss nicht dein Kind.

Am Besten, du meldest sie ab und sagst ihr, sie sei wieder angemeldet. Und wenn sie einreist, informierst du die zuständige Behörde und das Problem hat sich erledigt.

Dazu müsste sie sich ja eigentlich nur eine Pass ausstellen lassen! - Als Besuch in Deutschland geht ja immer! Tja! Erst warst du bei ihr abgemeldet - jetzt hast du sie abgemeldet! - Ist doch irgendwie gerecht!

also wenn sie in deutschland nicht gemeldet ist braucht sie ein visum um einzureisen . mein freund ist britischer soldat , wir leben zusammen in england aber er ist fiji d.h kein europaer , er muss jedes mal auch wenn es nur 2 wochen sind ein visum beantragen...