Fragen zur Arbeit auf provisionsbasis?

5 Antworten

Grundsätzlich ist dies durchaus möglich, allerdings muss ein Mindestlohn zugesagt werden. Zu einer Unterschreitung des Mindestlohns darf es nicht kommen. Von daher ein eindeutiges jein

Hatte ja geschrieben es gibt kein Grund Gehalt :(

Ohne jegliches Grundgehalt und ohne eine Regelung die ein Mindestgehalt sicherstellt dürfte eine solche Vereinbarung sittenwidrig sein. Es gibt hier einige Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Die Basis dieser Entscheidung ist, dass das Tarifgehalt nicht eindeutig unterschritten werden darf. Insoweit muss ein fester Gehaltskern vorhanden sein. Ausschließlich Provisionen ohne Zusage eines festen Gehaltskerns ist nicht zulässig.

Das Arbeitsamt hat Recht. Vermutlich wird man Dich bitten, ein Gewerbe anzumelden. Und dann bist Du scheinselbstständig, da Du immer noch bevormundet wirst. Gerade wenn es darum geht, irgendwelche Dinge und/oder Dienstleistungen zu verkaufen oder so wählen die Auftragggeber gern diese Möglichkeit.

Möchtest Du uns ein paar Hinweise geben, um was für eine Art "Job" es sich handelt?

Vielen Dank für die Antwort. Es geht im eine Art finanz Berater / Versicherungen andrehen. Aber wenn ich mich selbständig mache muss ich mich ja auch privat und so versichern oder?

Ich werde ja nicht mal vollzeit sondern nur teilzeit dort anfangen. Die bieten ja selbst auch minijob dort an wo man auf Provision arbeiten soll.

@Sarah157

Tja, das wäre tatsächlich ein selbstständiges Gewerbe - nicht unüblich in der Branche. Bevor Du Dich entscheidest, googel bitte einmal nach folgenden Begriffen - auch kombiniert: "Allfinanz" - "Strukturvertrieb" - "Kritik" und schaue auch einmal auf http://www.finanzparasiten.de/index.html - das alles trifft natürlich auf Deinen "Arbeitgeber" nicht zu.

Provision ohne Grundgehalt...? Wäre das dann nicht eher Arbeit auf Honorar? Das wäre super wenn man sich damit was dazuverdienen kann. Als einzige Einkommensquelle würde ich das an deiner Stelle niemals machen!

Ein Arbeitsvertrag ohne Grundgehalt, also nur umsatzabhängig, wird zwar gerne versucht, da der Unternehmer damit weniger Risiko eingeht, ist laut Bundesarbeitsgericht aber definitiv "sittenwidrig"!

Das Problem bei mir ist leider ich bekomme sonst nichts. :( also keinen Arbeitsplatz das ist das einzige was ich gefunden habe. Die meinen auch ich könne wenn es mir dort gefällt eine Ausbildung zur Versicherungsfachfrau machen.

Und stimmt das wenn man ein mal selbständig ist kommt man aus der privaten Krankenversicherung nicht mehr raus

Soweit ich es beurteilen kann, ist dies zumindest schwierig. Ich bin allerdings keinerlei Fachmann für Sozialversicherungsrecht.

Ja, das ist nicht gestattet