Fragen zum Mietverhätlnis mit wäscheständer im Waschkeller und Kinderwagen im Flur?

9 Antworten

  1. Der Wäscheständer muss weg, wenn dies laut Vermieterin gefordert wird. Vielleicht ist euch die Nutzung des Trockenraums gestattet, allerdings beinhaltet das sicher nicht das Abstellen eines Wäschetrockners.

  2. Zum Kinderwagen: ich sag mal so: es kommt darauf an. Hierzu hat sich auch der BGH indirekt geäußert.

Hier heißt es: "Das Recht der Mieter von Wohn- oder Geschäftsräumen auf Mitbenutzung der Gemeinschaftsflächen eines Hauses steht dem Recht des Eigentümers entgegen, einem Dritten die Ablage für die Mieter bestimmter Sendungen auf den Gemeinschaftsflächen zu verbieten, soweit von den abgelegten Gegenständen keine Belästigung oder Gefährdung ausgeht". (BGH-Urteil vom 10.11.2006 - V ZR 46/06)

Steht den Mietern keine andere Möglichkeit zum Unterstellen des Wagens zur Verfügung, darf dieser auch auf den gemeinschaftlich genutzten Flächen abgestellt werden.

Das mit dem Wäscheständer sehe ich auch noch gerne so ein und auch das man diesen wegstellt. die Zweite Sache zum Kinderwagen ist, das wir diesen auch für die putz sache wegstellen würden. Den Kinderwagen würden wir zusammengeklappt unter die Hausflurtreppe stellen, wo er weder richtig gesehen noch irgendein Flucht weg blockieren würde. Da kam mir auch mal zu Ohren dass sowas grundsätzlich erlaubt seie, dass wenn sich so eine Klausel befindet, dass man diese anfechten kann nah vertragsabschluss. das Kind war ungeplant weswegen wir auch das mit dem Kinderwagen erst nicht so gesehen haben, haben einen kleinen eigenen Keller, wo wir auch den platz drinn benötigen, wo der Kinderwagen einfach auch platz wegnimmt.?

Also den Kinderwagen darfst du auf jeden Fall stehen lassen , du kannst ja mit der Putzfee abmachen, das sie ihn bitte mal schnell wegschieben soll. Mit dem Wäscheständer sieht es etwas anders aus: Kinder hin od. her. du kannst doch bestimmt so waschen, das nicht ausgerechnet an dem Tag der Ständer mit klitschnasser Wäsch da rumsteht wenn geputzt wird. Ich würde eher mal mit dem Reinigungspersonal sprechen, da gibt es doch sicherlich eine Lösung

Also den Kinderwagen darfst du auf jeden Fall stehen lassen

Wie kommst Du denn darauf???

Kinderwagen in Hausfluren sind schon alleine aus Brandschutzgründen nicht erlaubt!! Da ist eure Vermieterin also ganz eindeutig im Recht - wenn auch mit der "falschen" Begründung.

Ansonsten kann sie natürlich die Hausregeln in den von der Allgemeinheit benutzten Flächen bestimmen. Und den Wäscheständer an EINEM Tag im Monat (der ja auch sicher schon im Vorfeld bestimmt ist) nicht mit Wäsche zu behängen, sondern dann wegzuräumen, ist sicher nicht zu viel verlangt.

Auch ein kleines Baby macht nicht sooooo viel Wäsche (ich hatte übrigens vier kleine Kinder, ich weiß also Bescheid über anfallende Wäscheberge), dass man nicht mal einen Tag ohne Wäscheständer auskommen könnte.

eine Einschränkung zum Kinderwagen gibt es allerdings:

"Nach den feuerpolizeilichen Bestimmungen sind die Durchgangsbereiche, wozu auch das Treppenhaus und der Hauseingangsbereich gehören, frei zu halten, damit zum Beispiel die Feuerwehr bei einem Löscheinsatz auch mit schwerem Gerät durch das Treppenhaus kommt oder die Flucht im Brandfall möglich ist."

Ist das Abstellen eines Kinderwagens jedoch so möglich, ohne gravierende Behinderungen hervorzurufen, so kommt es immer auf die speziellen örtlichen Verhältnisse, den Mietvertrag und persönliche Absprachen an.

Ja, das darf sie beides, Ihr habt daran lediglich ein Mitbenutzungsrecht zu den Bedingungen des Vermieters. Entscheidungsfreiheit habt Ihr nur in Eurer Mietsache...