Fragen vom Ausländeramt und Standesamt zur Eheschließung

3 Antworten

Natürlich werdet ihr beide genauestens nach Scheinehe durchgeprüft. Nur falls es doch nicht so sein sollte, werdet ihr heiraten können.

Der Rest hat dann was mit Ehrlichkeit und Verantwortung für sein eigenes Leben sowie gegenüber der Gesellschaft zu tun.

wir sind seit einem Jahr zusammen und heiraten aus Liebe, um auch in Ruhe unsere Zukunft zu planen, nur man hört eben von vielen Problemen mit dem Ausländeramt und ich hoffe einfach, daß dies bei uns nicht so sein wird.

@samira95

Natürlich ist der Staat da vorsichtig. Überleg mal, mit was für einem Risiko die Entscheidung verbunden ist. Oder würdest du dein Haus mal eben nebenbei an einem Abend kaufen?

Insofern: Nehmt's dem Staat nicht übel, dass er sich euch anschaut. :) Wenn ihr euch gut benehmt und die Wahrheit sagt, dann gibt's doch nichts zu befürchten.

Zuallererst muss er ein Interview in der Deutschen Botschaft in deutsch halten, oder den Schein vom Goethe-Institut abgeben, um zu beweisen, dass er Deutsch kann. Sonst darf er nicht in Deutschland leben. Wenn Ihr in Deutschland heiraten wollt, gilt automatisch Deutsches Recht. Achte auf Folgendes: Solltest Du irgendwann mal in Ägypten leben wollen, musst Du einen ARABISCH-DEUTSCH geschriebenen Ehevertrag haben, den er VOR der Eheschließung unterschreiben soll: Dass Du immer alleine reisen darfst, alle Tickets und alles alleine besorgen darfst, auch die Kinder mit nach Deutschland nehmen darfst. Denn nach ägyptischem Recht ist das verboten. Falls er Moslem ist, darf er nach deutschem Recht nicht noch einmal heiraten, aber in Ägypten schert sich da keiner drum. Dort darf er vier Ehefrauen gleichzeitig haben. Darauf wurde ich bei der Eheschließung in Ägypten von dem Standesbeamten extra hingewiesen. Aber den Wisch mit der Reiseerlaubnis habe ich in Ägypten schon gebraucht - sogar innerhalb des Landes darf eine Frau nicht ohne Erlaubnis ihres Mannes in eine andere Stadt fahren!

Bei Ausländern muss im Standesamt zunächst geprüft werden, ob er eine gültige Aufenthaltserlaubnis besitzt bzw. dass er sich legal hier aufhält. Wenn nicht, ist das Standesamt verpflichtet, dies dem Ausländeramt mit einer Kopie aus dem Reisepass zu melden. Die Prüfung einer möglichen Scheinehe ist allein Aufgabe des Standesbeamten. Anhaltspunkte dazu sind z. B. drohende Abschiebung, großer Altersunterschied, Sprachunterschiede zwischen den beiden (Unterhaltung nur mit Dolmetscher), erhebliche Religionsverschiedenheit. In diesen Fällen darf der Standesbeamte euch beide getrennt befragen: Wie und wann habt ihr euch kennengelernt, was wisst über die Familie des anderen Partners, wie stellt ihr euch die gemeinsame Zukunft vor, wie sieht die Familienplanung aus, habt ihr schon eine gemeinsame Wohnung bzw. wo wird die sein? Natürlich wird es in euren Antworten hin und wieder kleine Differenzen geben, die dann aber keine Scheinehe "beweisen". Sollte das Standesamt eure Anmeldung dennoch schriftlich (!) ablehnen, bleibt euch noch der Weg zum örtlich zuständigen Amtsgericht offen. Dort wird nochmals geprüft und ich bin sicher, dass spätestens dann der Standesbeamte vom Amtsrichter angewiesen wird, euch zu trauen! Herzlichen Glückwunsch!

danke für deine Antwort, es hat mir weitergeholfen und ich hoffe sehr, daß nicht zu große Probleme auf uns zukommen