Fragen an einen Finanzwirt/in?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
  1. Weiterbildungen gelten immer als Arbeitszeit
  2. nein, "Dolmetscher" wirst Du nicht. Aber man kriegt als Finanzbeamter auch mal Formulare und Dokumente auf den Tisch, die nicht in Deutsch, sondern in einer anderen Sprache mit einer angehängten englischen Übersetzung abgefasst sind. Die sollte man dann schon verstehen können. Außerdem gibt es noch die "Auslandsstellen", da ist es durchaus angebracht, außer Deutsch auch Englisch und eine andere Sprache (z.B. Russisch, Mandarin oder eine romanische Sprache) zu beherrschen.Die angebotetenen Sprachkurse vermitteln i.d.R. auch keine Grundkenntnisse (die sollte man schon mitbringen), sondern sind sehr fachspezifisch.
  3. Was meinst Du mit Aufstiegschancem? Du wirst ganz normal befördert werden (wie schnell, hängt von Deinen Noten bzw. Beurteilungen ab), aber Amtsleiter wirst Du niemals werden, weil Du nicht studiert hast.
  4. Nein, Lehrer kannst Du nicht werden. Es werden aber auch an den Finanzschulen immer haupt- und nebenamtliche Dozenten gesucht, vorzugsweise QE3 und QE 4 (gehobener und höherer Dienst) für QE2 = mittlerer Dienst gibt es da weniger Möglichkeiten. Das sind aber ausgebildete Finanzbeamte, da hat keiner Lehramt studiert.
  5. Wieso solltest Du keine Freizeit haben? Natürlich musst Du zu Hause lernen und die "Hausaufgaben" (ja, Ihr kriegt welche auf) erledigen, wenn Du das nicht im Amt machen kannst. Wärend der FTA (fachtheoretische Ausbildung) seid Ihr in der Schule untergebracht, da habt Ihr dann die sogenannte Studierzeit für Hausaufgaben und Lernen.
  6. Überstunden kann man machen, wenn man volljährig ist. Aber während der Ausbildung sind sie relativ schwer wieder abzubauen. Während der FTA macht man überhaupt keine Überstunden.

Weiterbildungen vom Arbeitgeber zählen immer als Arbeitszeit.

Nein Dolmetscher wirst du dadurch nicht.

Wie zeitintensiv die Ausbildung ist hängt wohl davon ab wieviel man abends noch lernt.

Überstd kann man grundsätzlich überall machen. Solange sie nicht gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen.

Wenn du bereits die Zusage für den Ausbildungsplatz hast, lass das doch einfach erst einmal auf dich zu kommen. Mach doch erst mal das eine fertig, bevor du weiter planst.

Selbstverständlich wird man dich über die dortigen Weiterbildungsmöglichkeiten informieren.