Frage zur Steuerfestsetzung / Azubi + Nebeneinkommen

4 Antworten

Deine Ausbildungsvergütung unterliegt dem Lohnsteuerabzug, aber bei 7.000,- im Jahr wird noch ncihts abgezogen (erst ab ca. 950,- im Monat).

Dazu kommt aber natürlich der Gewinn aus dem Einzelunternehmen.

Du hat ca. 14.200,- in dem Jahr verdient. das sind ca. 1.200,- im Monat. Jemand der das als Gehalt hätte, würde ja auch Steuern zahlen müssen. Also warum Du nicht, nur weil  sich bei Dir das Einkommen aus zwei Quellen zusammen setzt?

Die Frage, ob sich die Arbeit für Dich lohnt, musst Du entscheiden. Tatsache ist, bei über 250.000,- ist der Steuersatz bei fest 45 %. Also auf 1.000,- Euro Gewinn 450,- Steuer. 550,- bleiben Dir. Aber bis du bei 250.000,- bis, zahlst Du auch weit weniger an Steuern.

Deine 600,- Euro sind doch nicht viel.

Was sollte ich denn überlegen, ob sich die Arbeit für mich lohn, wenn ich über 35 % zahle.

Danke, das leuchtet mir zumindest teilweise ein. Ich dachte schon, als Ausgelernter wird das Einkommen dann auch nochmal voll angerechnet.

Aber dazu noch eine Rechnung:

Azubi 1: verdient 7000 im jahr, macht keine Steuererklärung, muss keine Einkommenssteuer zahlen

Azubi 2: Verdient 7000 im Jahr + 500 mit einem Gewerbe. Muss Steuererklärung machen und knapp 500 Euro zahlen.

Noch eine weitere Frage (sorry wenn ich nerve): Bei dem aktuellen Bescheid wurden für dieses Jahr Vorabzahlungen festgelegt. Mit meinem Gewerbe verdiene ich aber dieses Jahr wahrscheinlich deutlich weniger und mein Azubi-Gehalt geht nur bis Juli. Kann ich gegen die Vorauszahlungen Widerspruch einlegen, weil mir die einfach zu hoch sind?

@ExeQtor1990

Zu Azubi 1: Er ist nicht verpflichtet, eine Steuererklärung zu machen, da er nur Einkünfte hat, die dem Lohnsteuerabzug unterliegen (§ 46 EStG). Wenn er dennoch eine abgibt, wird grundsätzlich - sofern keine weiteren Werbungskosten, Sonderausgaben etc. geltend gemacht werden - die Einkommensteuer in gleicher Höhe wie die Lohnsteuer festgesetzt. Es verbleiben also in der Abrechnung 0,- EUR. Bei deinem Beispiel wäre die festgesetzte Einkommensteuer ohnehin 0,- EUR, da ds zvE unter dem Grundfreibetrag von 8.354,- EUR liegt.

Zu Azubi 2: Auch dieser ist mit 7.500,- EUR unter dem Grundfreibetrag, es wird Einkommensteuer i.H.v. 0,- EUR festgesetzt. Wie du darauf kommst, dass 500,- EUR zu zahlen seien, erschließt sich mir nicht.

Zu den Vorauszahlungen: Du brauchst keinen Einspruch (Widerspruch ist nur bei der Kirchensteuer gegeben) einlegen, sondern kannst einfach einen Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen stellen.

Vielleicht solltest du dich mit der grundsätzlichen Systematik des Steuerrechts nochmal etwas auseinandersetzen. Du darfst deine Einkünfte nicht differenziert betrachten und denken, mit dem Lohnsteuerabzug sei alles abgegolten und nur für deine gewerblichen Einkünfte müsstest du Einkommensteuer zahlen. Das Prinzip ist eigentlich sehr simpel und in § 2 Abs. 1 EStG genannt:

Der Einkommensteuer unterliegen

1.
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
2.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
3.
Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
4.
Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
5.
Einkünfte aus Kapitalvermögen,
6.
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
7.
sonstige Einkünfte im Sinne des § 22.

Die werden alle in einen Topf geworfen und die Steuer nach Tabelle danach berechnet und deine Vorauszahlungen (z.B. in Form von Lohnsteuer, Kapitalertragsteuer, Einkommensteuervorauszahlungen) darauf angerechnet. Natürlich finden bei der Berechnung des zvE noch Sonderausgaben, agB usw. Berücksichtigung.

@ExeQtor1990

@ExeQtor1990 ,

Quatsch. Wenn ein Azubi 7.000,- Euro Brutto bekommt, muss er mindestens 2.000,- Euro dazu verdinen bis er steuer zahlt. (7.000,- Brutto - 1.000,- Arbeitnehmer pauschale - ca. 800,- Vorsorgepauschale - 36,- Sonderausgabenpauschale = 5.164,-.

Grundfreibetrag 8.354,- in 2014 kann also 2.200,- Gewinn gemacht werden.) Dein Gewinn war über 7.000,- nach Deinen Angaben. daher 600,- Steuer.

Vorauszahlungen:

Gibst Du ab August die Anstellung völlig auf? Wenn Du als vollzeitangestellter arbeitest, wird von dem Gehalt die Lohnsteuer abgezpgen. Der Gewinn führt dann zu einer Nachzahlung, abzüglich der Vorauszahlungen.

Nur wenn Dein Gewinn geringer sein wird als die 7.000,- lohnt sich ein Herabsetzungsantrag (gegen die Festsetzung der Vorauszahlungn ist kein Einspruch gegeben, sondern nur ein einfacher Antrag.

Ich verweise auf den Kommentar von "wfwbinder", in welchem schon Wessentliches zutreffendes erläutert wurde und möchte etwas zur Erläuterung ergänzen:

Das Wort "Lohnsteuer" suggeriert für einen Laien, daß es sich um eine eigene Art der Steuer handelt; das ist allerdings ein Trugschluß - die Besteuerung aller Einkünfte (7 Einkunftsarten) ist die Einkommensteuer. Diese ist eine Jahressteuer, wobei die Einkünfte zwar zunächst getrennt ermittelt aber anschließend zusammengezählt werden.

Der Staat ist verpflichtet (und es ist auch notwendig), daß man zeitnah besteuert; daher müssen grundsätzlich Einkommensteuervorauszahlungen auf die zu erwartende Jahressteuerschuld geleistet werden (grundsätzlich alle 3 Monate).

Im Bereich der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit, sieht der Fiskus aber die Möglichkeit jeden Monat diese Vorauszahlung einzufordern - und das nennt sich Lohnsteuer.

Die Lohnsteuer ist also lediglich die Vorauszahlung auf die Einkommensteuerschuld am Jahresende ohne daß andere Einkunftsarten dabei berücksichtigt werden (diese werden ggf. durch weitere vierteljährliche Vorauszahlungen per Festsetzung durch das Finanzamt berücksichtigt).

Da die Lohnsteuer (Einkommensteuervorauszahlung) also nur die voraussichtliche Einkommensteuerschuld der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt, hattest Du keinen Lohnsteuerabzug, da das voraussichtlich zu erwartende zu versteuernde Einkommen (zvE) aus dieser einen Einkunftsart unter dem steuerlichen Grundfreibetrag (8.354 €) liegen würde.

Ob noch weitere steuerpflichtige Einkünfte aus anderen Einkunftsarten vorliegen, wird bei der Festsetzung der Lohnsteuer also nicht berücksichtigt.

Der steuerliche Grundfreibetrag ist nun aber durch eine weitere Einkunftsart überschritten worden und zusätzlich sind bislang noch keine weiteren Vorauszahlungen unter Berücksichtigung der anderen Einkunfsart geleistet worden.

Das Finanzamt wird voraussichtlich für die Zukunft zusätzliche Vorauszahlungen einfordern; das ist auch in Deinem Interesse, da dann eine evtl. Nachzahlung nicht so hoch ausfallen wird.

Richtig, das Gesamteinkommen ist relevant.

Ok aber jetztnochmal zu meiner letzten Frage:

Alle Azubi-Kollegen machen keine Steuererklärung weil es ja keine Pflicht für sie ist. Die müssen nichts bezahlen.

Wo bleibt da der Sinn? 

Was ist, wenn ich dieses Jahr auslerne und mehr Geld verdiene? Dann muss ich ja mehr Einkommensteuer zahlen als ich mit der Website verdiene!? Dann kann ich es ja auch gleich lassen.

@ExeQtor1990

Das ist völlig falsch von Dir gedacht.

Deine Azubi-Kollegen machen keine Steuererklärungen, weil sie keine Nebeneinkünfte haben.

Und falls sie doch Nebeneinkünfte hätten, wäre die Nichterklärung strafbar.

Und wenn Du nach Abschluss der Ausbildung normales Gehalt beziehen wirst, zahlst Du auf das Gehalt Lohnsteuer.

Und die Steuer auf die Einkünfte aus der Website bleibt natürlich.

Aber in Deutschland gibt es keinen Einkommenteuersatz von 100%.

Du wirst möglicherweise bei 25 % liegen.

Von Deinen Einkünften aus der Website bleiben Dir also etwa 75 %.

Du hast insgesamt knapp 14000 Euro Einkommen und darauf werden knapp 500 Euro LSt fällig die du jetzt zahlen musst.