Frage zur nachträglichen Vaterschaftsanerkennung
Hallo Ihr Lieben, leite ne Frage eines Gutes Freundes, da er kein Konto hier hat und nicht so gut deutsch kann:
hier die Frage (RS-korrigiret):
„ich will wissen, wenn ich mein uneheliches Kind nachträglich (Tochte/ 2j) anerkenne, wird es einen neue Geburtsurkunde erstellt werden oder ein Vermerk auf die jetzige Urkunde? Situation zurzeit. Meine Tochter hat zurzeit eine Geburtsurkunde, in der ich unter Name des Vaters nichts bzw unbekannt steht. Ich will wissen, ob es immer auf Ihre Geburtsurkunde zu sehen sein wird, dass ich sie nachträglich anerkannt habe. Hat jemand ähnliche Situation erlebt. Und noch was: hat jemand von euch die Beurkundung seines Kindes bei Notar gemacht? wenn ja, bitte schreiben, was man dafür beim Notar bezahlt hat. Wir wollen nicht zum Jugendamt, da es laut Angaben der Sachbearbeiterin zurzeit bis zu 3 Monate dauert! Vielen Dank an Euch“
Ich danke auch….
2 Antworten
Die Geburtsurkunde deiner Tochter ist kein Vater vermerkt, weil im Geburtseintrag nichts darüber steht. Sofern die Vaterschaft anerkannt ist, wird diese Tatsache im Geburtsregister nachgetragen und in den danach ausgestellten Urkunden stehen die Personalien des Vaters. Wann die Vaterschaftsanerkennung erfolgt ist, geht aus der Geburtsurkunde nicht hervor. Nur in einer beglaubigten Abschrift aus dem Geburtsregister ist zu ersehen, dass die Vaterschaftsanerkennung erst 2 Jahre nach der Geburt der Tochter erfolgt ist, doch wäre das so schlimm? Das ist in der Praxis absolut keine Seltenheit! Vaterschaften können anerkannt werden bei Notaren, doch das ist mit Gebühren verbunden, deren Höhe ich allerdings nicht kenne, denn das ist unüblich. Jugendämter geben sich gerne damit ab, um gleichzeitig eine Unterhaltsverpflichtung aufzunehmen, die bei Verzug eingeklagt werden kann. Warum denn nicht zum nächsten Standesamt? Dort kostet es nichts, keine Unterhaltsverpflichtung und es gibt keine 3 Monate Wartezeit! Einfach mit der Geburtsurkunde der Tochter, der eigenen Geburtsurkunde und Personalausweis / Reisepass vorsprechen. Alles weitere wird von dort in die Wege geleitet (z. B. Zustimmung der Mutter, Eintrag im Geburtsregister usw.)
nach 2 Jahren sollen 3 Monate plötzlich zu lang sein? Verstehe ich nicht!
es geht ihm um anfertigung von pässen und besuch in den heimat.