Frage zur KFZ Versicherung Fahrerkreis. Wer darf mein Auto im Notfall fahren ohne Probleme bei einem selbstverurs. Unfall?
Hallo.
Mich würde interessieren, wie ein evtl. Schaden behandelt wird, wenn im Antrag der Punkt "Fahrerkreis" nicht
korrekt angegeben wurde.
Beispiel:
Ich habe Vollkasko mich und meine Partnerin (über 25J) eingetragen. Sonst keinen Fahrer.
Was, wenn nun ein Notfall vorliegt, wo uns eine dritte Person z.B. ins Krankenhaus, Arzt, angetrunken von einer Feier mit meinem Auto fährt und einen verschuldeten Unfall verursacht?
Hier geben mir die einzelnen Versicherungen nur die Info
-Nur wer eingetragen ist darf fahren
-Sie können 4 Wochen im Jahr eine dritte Person melden. Jedoch vor Fahrtantritt!
Aber: Wie weiß ich, wann ein Notfall vorliegt??? Also blödsinn diese Regelung
-Bis 24J, mit Selbstbeteilung, über 24J. nur 3-4x pro Jahr jedoch nicht regelmäßig dürfen dritte (ohne Meldung) mein Fahrzeug fahren.
-Dass der Schaden am gegnerischen Fahrzeug (Auto + Personen) von meiner Versicherung übernommen werden,
habe ich schon herausgefunden.
Doch wie wird mein Schaden (Auto + mein nicht eingetragener Fahrer) behandelt?
Muß ich meinen eigenen Schaden trotz Vollkasko selbst tragen?
Gibt es hier keine klare eindeutige gesetzl. Regelung in Notfällen?
Es kommt doch oft vor, dass man selbst nicht nach Hause fahren kann oder nicht zum Arzt.
Wer kennt sich hier aus?
Danke!!!!
6 Antworten
Notfall ist nicht ein Gipsbein. Da muss ich sehen wie ich tun Arzt komme.
Aber es gibt schon Notfälle die es rechtfertigen, das jemand das Auto fährt.
z.B. du fährst nachts auf dem Weg nach Hause und du bekommst gesundheitliche Probleme.
Gut wäre, wenn für diese gesundheitlichen Probleme im Falke eines Unfalls auch ein ärztliches Attest vorliegt.
Viel liegt es aber an der Kulanz der Versicherung.
Gibt es hier keine klare eindeutige gesetzl. Regelung in Notfällen?
Nein
Bei einem tatsächlichen und unerwarteten Notfall wird sich die Versicherung nicht auf die Missachtung des Fahrerkreises berufen. "Ich hab mich auf ner Party abgeschossen" zählt da aber NICHT dazu. Das weißt du ja vorher dass du dort saufen wirst oder wenn das nicht der Plan war musst du dich eben tatsächlich zusammenreißen.
Bei einer geplanten Fahrt eines anderen kannst du dies in der Tat vorab melden, z.B. wenn du mit einem Kumpel in den Urlaub fährst und ihr euch die Strecke teilen wollt. Das ist in der Regel kostenlos. Wenn dies mehrfach pro Jahr passiert kann dies aber schon als "regelmäßig" angesehen werden und die Versicherung kann den Fahrerkreis ändern. Anzahl der Einschlüsse pro Jahr oder maximale Dauer pro Jahr variieren zwischen den Versicherern teilweise.
Ansonsten steht die Frage im Raum, was bei Missachtung des Fahrerkreises im Schadenfall überhaupt passiert. Der Versicherungsschutz ist dadurch nicht gefährdet. Du musst gegebenenfalls die gesparte Prämie nachzahlen und/oder eine zusätzliche Vertragsstrafe zahlen (bis zu einem Jahresbeitrag), wobei ich letzteres in der Praxis noch nie erlebt habe. In der Kasko kann eine erhöhte SB fällig werden.
Danke. Top Antwort. Jetzt ist alles klar. Danke
Hey hallo,
jedermann/frau darf mit dem Auto fahren, welche/r eine Fahrerlaubnis hat!
Es ist immer noch das Auto versichert im Schadenfall ;-)
Gruß siola55
... ich bin beim Markrführer und da darf jeder fahren, der eine Fahrerlaubnis hat.
Andere sind eben wo anders und vereinbaren dort dann vielleicht auch andere Möglichkeiten bis hin zur Strafe in Höhe von 3.000 EUR wegen Schummelei.
Schaue also in Deine Vereinbarungen oder binde Deinen Berater/Makler ein, der wird so eine banale Frage sicherlich leicht beantworten können.
Im Notfall darf jeder, der einen gültigen Führerschein hat und nicht unter Alkohol, Medikamenten oder Drogenkonsum steht, das Fahrzeug fahren.