Frage zur Hundesteuerbefreiung

8 Antworten

Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe. Die Satzung hierfür ist in jedem Ort anders. Da musst du dich in eurer Gemeinde erkundigen.

Je nach Gemeinde können die Hunde auch eingezogen werden - tauchte in einer Tiervermittlungssendung auf , da wurden zwei Hunde angeboten deren Besitzer gewagt hatte so einen Antrag zu stellen . Da er die Kosten für die artgerechte Haltung nicht aufbringen kann , Hartz IV ist ja auf Minimalerhalt der Arbeitsfähigkeit berechnet, wurden die Tiere beschlagnahmt und ins Tierheim gebracht  . Also Vorsicht !

Ausnahmen sinds nur dann  wenn du z.B blind bist und den Hund brauchst. Ansonsten zahlst du ganz normal deine Hundesteuer selbst wenn du arbeitslos bist.

Hundesteuer ist Gemeindesache. Wenn du diesen Satz also zB. auf der Webseite der Stadt Hannover gelesen hast, nützt er einem Hundehalter in Osnabrück definitiv nichts.