Frage zur Hundesteuerbefreiung
Hallo zusammen,
also folgendes meine Freudin ist letzten Monat abeitslos geworden und hat 2 Hunde,die kann sie ja natürlich nur weil sie arbeitslos geworden ist nicht einfach weggeben und ich denke jeder der einen Hund hat kann das nachvollziehen.
Wir sind uns jetzt unschlüssig wegen der Hundesteuer.
Muss sie trotz arbeitslosigkeit die Hundesteuer bezahlen?
Da ich das hier gelesen hatte:
Hundesteuerermäßigung wird auf Antrag gewährt für:
Hunde, die von Personen gehalten werden, die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Bundessozialhilfegesetz erhalten.
Doch heute hatte sie jemanden am Telefon von der Stadt der wohl sehr pampig war und er meinte das es sowas nicht geben würde.
Vielleicht kann uns da ja jemand weiter helfen,wäre nett.
Achja sie wohnt im Kreis Osnabrück das gehört zu niedersachsen.
8 Antworten
Die Hundesteuer ist eine kommunale Abgabe. Die Satzung hierfür ist in jedem Ort anders. Da musst du dich in eurer Gemeinde erkundigen.
Je nach Gemeinde können die Hunde auch eingezogen werden - tauchte in einer Tiervermittlungssendung auf , da wurden zwei Hunde angeboten deren Besitzer gewagt hatte so einen Antrag zu stellen . Da er die Kosten für die artgerechte Haltung nicht aufbringen kann , Hartz IV ist ja auf Minimalerhalt der Arbeitsfähigkeit berechnet, wurden die Tiere beschlagnahmt und ins Tierheim gebracht . Also Vorsicht !
Laut Stadt Taufkirchen bei München
Denn eine Nachfrage beim Sozialamt ergab, dass Leistungsempfänger nach SGB II und XII, also sowohl die Grundsicherungen im Alter als auch die durch Arbeitslosigkeit von der Hundesteuer gänzlich befreit sind und für diese Entlastung auch keine Anrechnung erfolgt.
Ausnahmen sinds nur dann wenn du z.B blind bist und den Hund brauchst. Ansonsten zahlst du ganz normal deine Hundesteuer selbst wenn du arbeitslos bist.
Hundesteuer ist Gemeindesache. Wenn du diesen Satz also zB. auf der Webseite der Stadt Hannover gelesen hast, nützt er einem Hundehalter in Osnabrück definitiv nichts.