Frage zur Formulierung im Objektnachweis?

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Dieser Satz ist bei Immboilien Standard und lässt sich unter verschiedenen Hilfen für "Verträge aufsetzen" finden. Es bedeutet, dass der Verkäufer sich davor schützt, dass nachträglich noch Mängel oder Lasten geltend gemacht werden. Es liegt immer in der Verantwortung des Käufers, die Mängel und Belastungen bei der Besichtigung zu ermitteln. Es besteht eine Möglichkeit, dass diese Klausel dazu genutzt wird, Kosten zu verstecken, wenn diese aber mutwillig verschleiert wurden, können Sie dies anfechten

Ich habe nun schon wirklich einige (viele) Notarverträge erstellen lassen und gelesen, aber so eine Formulierung kenne ich nicht. Evtl. ist das regionsbedingt und wird nur in bestimmten Gegenden von Notaren so verwendet. "Belastungen" muss bei Immobilien nicht zwingend etwas mit Geld zu tun haben. Es können auch etwaige Grunddienstbarkeiten etc. damit gemeint sein, z.B. Durchleitungsrechte von Versorgern oder Überfahrtsberechtigungen von Nachbarn usw. Vielleicht kommt die Formulierung auch vom Makler weil er das mal irgendwo aufgeschnappt hat und meint das wäre gut so. Der beste Tip den ich hier geben kann, ist ein Anruf beim Notar.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

der marklerpreis, die hunde nehmen nochmal heftig geld ab. das heisst, wenn du das haus ohgne den markler findest, desto besser. versuche nicht um den markler zu gehen

Die Provision ist eine andere Baustelle und hat nichts mit einer belasteten Immobilie zu tun.

@SirKermit

ich habe nicht so viel geld, sorry qwollte nur tips geben, bitte nicht schlagen