Frage zur Berechnung des Übergangsgeldes bei beruflicher Reha

2 Antworten

Maßgeblich ist immer das Einkommen der letzten 12 Monate. Von diesem Einkommen wurden ja auch die Beiträge entrichtet. Nur wenn es durch die Krankheit bedingt bereits Lohnkürzungen gegeben hat, kann dieser Umstand als "unbillige Härte" angesehen werden. Dann wird der Zeitraum für die Durchschnittsberechnung auf die letzten 36 Monate ausgedehnt.

ich möchte konkret wissen, ob mein halbtagsgehalt zuerst auf ein vollzeitgehalt hochgerechnet wird und davon prozentual (also in meinem fall 68%, weil keine kinder) das übergangsgeld berechnet wird oder ob die 68% vom halbtagsgehalt berechnet werden und dann das ortsübliche tarifentgelt hergenommen wird und verglichen wird. das höhere bekommt man dann. mir geht es nur darum, ob ein teilzeitgehalt vorher auf ein vollzeitgehalt hochgerechnet wird oder nicht!

dein teilzeitgehalt wird nicht auf vollzeit hochgerechnet. entscheidend ist dein real erzieltes einkommen und das ist dein teilzeitgehalt. mfg

ichhierundda: wie kommst du zu deiner antwort? ich habe mich inzwischen bei der drv erkundigt - es wird doch auf vollzeit hochgerechnet!