Frage zur Arbeitslosigkeit, ALG 1 und wann man einen Job annehmen muss? (expliziter Fall für Experten)?

3 Antworten

Dein Aushilfsjob würde hier vorerst nicht interessieren,denn nur auf versicherungspflichtige Beschäftigungen werden Beiträge in die Arbeitslosenversicherung abgeführt !

Um Anspruch auf ALG - 1 zu erwerben musst du innerhalb von 2 Jahren min.1 Jahr ( 360 Tage ) eine Versicherungspflicht nachweisen.

Wenn du verschiedene Beschäftigungen hattest wird das Bruttoeinkommen der letzten 12 Monate ( 360 Tage ) vor der Arbeitslosigkeit addiert und ein Durchschnitt ermittelt,davon gehen dann prozentuale Abgaben weg.

Du könntest dann auch den Durchschnitt des Nettoeinkommens annehmen und als Single stünden dir dann etwa 60 % an ALG - 1 zu.

Bedenke aber das du eine Sperre von 12 Wochen bekommen würdest,wenn du deine neue Beschäftigung ohne wichtigen Grund kündigen würdest.

Wenn du keinen wichtigen Grund vorweisen und belegen kannst,warum es dir nicht zumutbar ist ein Stellenangebot / Maßnahme / Weiterbildung von der Agentur für Arbeit anzunehmen,dann würde das zu weiteren Sperren führen,wenn du dann insgesamt auf 21 Wochen kommen würdest,entfällt dein kompletter ALG - 1 Anspruch.

Das mit den 20 % bzw.dann nach dem 3 Monat mit den 30 % kannst du im Internet genau nachlesen,dazu gibst du einfach mal ein ,, Zumutbare Beschäftigung im ALG - 1 Bezug ",da ist alles ausführlich erklärt.

Das Arbeitsverhältnis muss SV-pflichtig sein. Eine Tätigkeit als Aushilfe würde nicht zählen.

Zu der Berechnung kann ich leider nichts sagen.

Ansonsten: Warum willst Du den Vertrag dann auslaufen lassen?

Arbeitslosengeldrechner

http://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php?jahr=2017

Du bekommst vermutlich ca. 60% des pauschalierten Nettoentgelts.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/anspruch-hoehe-dauer-arbeitslosengeld#1463059393735

Falls du jetzt auf die Idee kommst, diesen Job anzutreten wegen der 4 Tage und dann zu kündigen, gibt das ein böses Eigentor, weil dir das Arbeitsamt eine Sperrfrist aufs Auge drückst, weil du selbst gekündigt und damit die Arbeitslosigkeit herbeigeführt hast.

Wieso hast du keinen Anspruch auf ALG2? Das erschließt sich mir nicht.

Weil ich noch über Ersparnisse verfüge, die in meinen jungen Jahren höher sind als die Ersparnisse die bei Harz IV erlaubt sind.
Nun ich würde die beiden Jobs für einen bzw. zwei Monate antreten und dann den Vertrag auslaufen lassen.

Verstehe ich es richtig, dass sich für das Arbeitslosengeld die letzten 12 Monate einrechnen: also wenn ich z.b. den letzten Monat für 1500 gearbeitet hätte:

(11x3000+1x1500)/12 - und davon dann etwa 60%?