Frage zum Zeitkonto/Urlaub
Hallo Leute :)
Ich habe eine Frage bezueglich der Zeitkonto- und der Urlaubsregelung in den Zeitarbeitfirmen.
Es ist so, dass meine Chefin (also die Arbeitgeberin und Vorsitzende der Leihfirma) sich gerne an die Zeitkonten ihrer Mitarbeiter macht, so wie es ihr gerade passt.
Um Beispiele zu nennen:
1) Ich wollte fuer die Brueckentage 31.04.2012 und jetzt 18.05.2012 Urlaub anmelden (ich habe 3 Urlaubstage mittlerweile aufgesammelt). Als ich einpaar Tage vor dem 31.04. ins Buero ging, habe ich gleich einen Brief in die Hand gedrueckt bekommen und mir wurde gesagt, dass sie wissen, dass der Betrieb, in dem ich eingesetzt werde, Betriebsruhe hat und sie so automatisch fuer diesen Tag mir 7 Stunden aus meinem Zeitkonto entnommen haben.
-> Ich hoere von allen Kollegen, dass die Leihfirma das eigentlich ohne meine Zustimmung nicht darf, also an meinem Zeitkonto zu gehen und nach Belieben Stunden da rauszunehmen. Die Chefin meint aber, dass es Gang und Gebe sei, dass zuerst die Stunden aus dem Zeitkonto genommen werden,und erst wenn dieses leer ist, dass erst dann Urlaubstage verwendet werden. <-
Ich sagte dazu nichts, habe aber dann direkt mit fuer den 18.05. nach Urlaub gefragt und sie meinte (nachdem sie kurz im PC nachguckte) dass ich nicht genug Stunden auf dem Zeitkonto haette, aber 3 Tage Urlaub zu Verfuegung. Dann habe ich sie darum gebeten, dass sie mir fuer den 18.05. Urlaub gibt, weil ich ja keine Stunden habe. Hat sie auch direkt gemacht. Zettel ausgefuellt, beantragt, sie unterschrieb auch direkt, damit war der Urlaub fuer den 18.05. bewilligt.
Vor wenigen Tagen, bekam ich Post von der Firma. Schon wieder ein Brief in dem es heisst, mir werden fuer den 18.05. (da Betriebsruhe) 7 Stunden vom Zeitkonto genommen (die ich gar nicht hatte eigentlich, die habe ich erst letzte Woche gesammelt weil ich jeden Tag laenger gearbeitet habe). Ich sprach mit der Zustaendigen, und sie meinte schon wieder dass Zeitkonto Vorrang hat.
Duerfen die einfach so an den Zeitkonten von deren Arbeitnehmer gehen, ohne Vorherige Absprache? Duerfen die einfach einen Tag Urlaub streichen, weil zwischenzeitlich Stunden aufs Zeitkonto gekommen sind?
2) Letztens hat ein Kollege von mir eine Woche Urlaub genommen (auch Leiharbeitnehmer, nur halt laenger beschaeftigt als ich). Obwohl er so viele Tage Urlaub zu Verfuegung hatte, "pluenderten" sie zuerst sein Zeitkonto (womit er auf 3 Tage kam) und die restlichen 4 Tage nahmen sie aus seinem Urlaub.
Kann mir jemand genauer erklaeren ob die das so duerfen oder nicht? :/
Danke.
2 Antworten
Richtig ist, Abbau vom Zeitkonto (auch ins Minus) geht vor Urlaubsantrag, von dem Punkt her hat sie leider Recht - der Genehmigte Urlaub ist aber wieder gut zuschreiben auf den alten Stand. Eine Zustimmung zur Umwandlung von Urlaub auf Entnahme vom Stundenkonto war in dem Fall nicht nötig.
Schon in mehreren Verfahren konnte ich diese Anträge wegen nicht genehmigter Entnahme vom Stundenkonto anstelle von Urlaub nicht durchsetzen.
Begründung - das Stundenkonto hat mit den Zweck, bei Bedarf daraus Freizeit zu gewähren. Da der Kläger Urlaub beantragte und dieser auch genehmigt wurde, ist eine vorrangige Entnahme vom Stundenkonto auch ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig, sofern des Urlaubskonto dadurch nicht zusätzlich belastet wird. Reicht das Guthaben auf dem Stundenkonto nicht in voller Höhe aus ist ebenso zulässig, dass dieses anschließend ein Minus ausweist, jedoch nicht mehr, als den Gegenwert von zwei Urlaubstagen, sonst wäre ein Urlaub zu gewähren anstelle der Entnahme vom Zeitkonto. Die Regelung des Tarifvertrags (...), dass eine Entmahne nur auf Antrag des Klägers zulässig wäre, ist in diesen Fall als unerheblich zu bewerten, da die betriebliche Übung eine vorrangige Entnahme vom Zeitkonto vorsieht und ein Urlaubsantrag einen gewollten Freizeitausgleich darstellt und somit von einem beiderseitigen Einverständnis ausgegangen werden kann.
Nach § 4.5 BZA ist die Inanspruchnahme deines Arbeitszeitkontos nur auf deinen eigenen Antrag oder in Abstimmung mit dir möglich.
Dein Urlaubsantrag war ja genehmigt und kann vom ArbG nicht eigenmächtig "umgewandelt" werden.
Andererseits kann der ArbG einzelne Urlaubstage eigentlich immer ablehnen, da Urlaub zusammenhängend (also mind. 2 Wochen am Stück) genommen werden soll.
Mit ZAF entstehen in diesem Zusammenhang immer irgendwelche Schwierigkeiten.
BZA und DGB sind eine Tarifgemeinschaft. IGZ und DGB ebenfalls. Die Tarifverträge kannst du alle googlen. Sie weichen kaum voneinander ab.
Ich habe versucht den Abschnitt § 4.5 BZA in der IGZ zu finden, aber er scheint nicht aufzutauchen. Danke jedenfalls!
Bei mir steht was von iGZ und DGB.
Was bedeuten alle diese Abkuerzungen? (BZA ZAF iGZ DGB)