Frage zum Zeitkonto/Urlaub

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Richtig ist, Abbau vom Zeitkonto (auch ins Minus) geht vor Urlaubsantrag, von dem Punkt her hat sie leider Recht - der Genehmigte Urlaub ist aber wieder gut zuschreiben auf den alten Stand. Eine Zustimmung zur Umwandlung von Urlaub auf Entnahme vom Stundenkonto war in dem Fall nicht nötig.

Schon in mehreren Verfahren konnte ich diese Anträge wegen nicht genehmigter Entnahme vom Stundenkonto anstelle von Urlaub nicht durchsetzen.

Begründung - das Stundenkonto hat mit den Zweck, bei Bedarf daraus Freizeit zu gewähren. Da der Kläger Urlaub beantragte und dieser auch genehmigt wurde, ist eine vorrangige Entnahme vom Stundenkonto auch ohne ausdrückliche Zustimmung zulässig, sofern des Urlaubskonto dadurch nicht zusätzlich belastet wird. Reicht das Guthaben auf dem Stundenkonto nicht in voller Höhe aus ist ebenso zulässig, dass dieses anschließend ein Minus ausweist, jedoch nicht mehr, als den Gegenwert von zwei Urlaubstagen, sonst wäre ein Urlaub zu gewähren anstelle der Entnahme vom Zeitkonto. Die Regelung des Tarifvertrags (...), dass eine Entmahne nur auf Antrag des Klägers zulässig wäre, ist in diesen Fall als unerheblich zu bewerten, da die betriebliche Übung eine vorrangige Entnahme vom Zeitkonto vorsieht und ein Urlaubsantrag einen gewollten Freizeitausgleich darstellt und somit von einem beiderseitigen Einverständnis ausgegangen werden kann.

Nach § 4.5 BZA ist die Inanspruchnahme deines Arbeitszeitkontos nur auf deinen eigenen Antrag oder in Abstimmung mit dir möglich.

Dein Urlaubsantrag war ja genehmigt und kann vom ArbG nicht eigenmächtig "umgewandelt" werden.

Andererseits kann der ArbG einzelne Urlaubstage eigentlich immer ablehnen, da Urlaub zusammenhängend (also mind. 2 Wochen am Stück) genommen werden soll.

Mit ZAF entstehen in diesem Zusammenhang immer irgendwelche Schwierigkeiten.

Bei mir steht was von iGZ und DGB.

Was bedeuten alle diese Abkuerzungen? (BZA ZAF iGZ DGB)

@modernaire

BZA und DGB sind eine Tarifgemeinschaft. IGZ und DGB ebenfalls. Die Tarifverträge kannst du alle googlen. Sie weichen kaum voneinander ab.

@ralosaviv

Ich habe versucht den Abschnitt § 4.5 BZA in der IGZ zu finden, aber er scheint nicht aufzutauchen. Danke jedenfalls!