Frage zum Miteigentumsanteil?

3 Antworten

Kündigen kann man nur Verträge. Grundsätzlich kann der eine Miteigentümer den anderen nicht zwingen, seinen Miteigentumsanteil zu verkaufen. Möglich ist es aber, eine Teilungsversteigerung zu betreiben, in der das Alleineigentum unter den Hammer kommt. Bei einer reinen Bruchteilsgemeinschaft ist das aber sehr selten.

Eine Eintragung im Grundbuch kann man nicht einfach kündigen

Das Bedarf einer einvernehmlichen Vereinbarung beim Notar.

Kündigen kann man nicht sondern man muß das vertraglich beim Notar regeln.