frage zum hartz 4 antrag unterlagen

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

nein die sehen das schon selber!!!! wenn du aufstockend beantragst können die auch sehen wie viel alg1 du bekommst. ist also unnötig

Diese Antwort ist in der Formulierung falsch.
Zumindest in den Optionskommunen gibt es keine Verknüpfung zischen SGBII-Träger und Agentur, d.h. der SGBII-SB sieht nüscht.
Und im Falle der Verknüpfung lassen sich lediglich über Finas Zahlungen nachvollziehen, nicht aber Ansprüche.

@VirtualSelf

das stimmt nicht, über verbis kann man für denn falle eines alg1 bezuges genau sehen wie viel gezahlt wird

@fragetierchen

Das gilt zum einen nicht für die Optionskommunen, die nicht mit ARGE- und AGENTUR-Programmen (Verbis, Finas, A2ll) arbeiten und zum anderen kannst du in Verbis nicht unmittelbar erkennen, ob überhaupt ein Alg1-Anspruch besteht bzw. wie hoch dieser sein könnte, da Verbis keine Berechnungsfunktion besitzt und A2ll nicht für Alg 1 geeignet ist.
Zudem ist Verbis nur so gut, wie die Einträge, also alles andere als "verlässlich".
Wenn man wissen will, ob/wann Zahlungen rausgehen, schaut man in Finas, wenn man wissen will, ob überhaupt ein Anspruch bestehen könnte, lässt man sich im Zweifel - und viele ARGE-Sachbearbeiter sind nicht in der Lage, Alg1-Ansprüche korrekt zu bemessen - eine Negativ-Bescheinigung der AGENTUR vorlegen.

Gemeinsame genutzte Programme von AGENTUR und ARGE sind Finas und Verbis; in Finas kann man nur Zahlungen nachvollziehen und keine Ansprüche; aus Verbis könnte man grundsätzlich einen Anspruch ableiten, aber weder berechnen, noch genau bestimmen: letzteres erfolgt über Colibri, auf das die ARGE in der Regel keinen Zugriff hat; (allerhöchstens in Ausnahmefällen lesenden Zugriff).
Daneben existieren noch die Optionskommunen, die an keiner Stelle mit der AGENTUR vernetzt sind.
Daher wird eine Negativbescheinigung dann erforderlich sein, wenn der Sachbearbeiter diese verlangt.

Ja, diese sogenannte Negativbescheinigung bekommst du beim Arbeitsamt nach Prüfung deines ALG1 Antrags.

ja, die bekommst du automatisch vom arbeitsamt

beendung der leistung, grund: XXX (sperre, anspruch erloschen, usw)

man kann auch mit alg1 einen harz4 antrag stellen!

Ja, kann man, wenn man trotz Alg1 hilfebedürftig ist

@VirtualSelf

ich weiss! das war KEINE frage von mir! ^^