Frage zum gesetzl.Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB

3 Antworten

Bitte genau lesen:

Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so ist er an seine auf den Abschluss des Vertrags gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden, wenn er sie fristgerecht widerrufen hat.

Dieses Gesetz ist dann aber das Fernabsatzgesetz. Du kaufst aber direkt im Laden, also kein Widerrufsrecht.

Verstehe ich nicht. Was aber,wenn ich die Brille trotzdem nicht abhole. Schließlich verlangen die Optiker ja keine Vorkasse bzw.eine Anzahlung. Soviel ich weiß,räumt Fielmann eine Geld-zurück-Garantie ein. Schließlich kann man in Deutschland alles wieder zurückschicken oder geben, und man erhält sein Geld zurück.

@Westfale2011

Das ist dann aber eine Kulanzleistung vom Optiker. Gesetzlich verankert ist das nur im Fernabsatzgesetz.

Ja bei Fielmann kannst Du, auch ohne diesen Paragrafen, von Deinem Auftrag zurücktreten. Er hat die Geld-zurück-Garantie, die besagt, "...siehst Du dasselbe Produkt anderswo günstiger, nimmt Fielmann die Brille zurück und erstattet den Kaufpreis." Selbst wenn Deine Brille erst jetzt von Dir in Auftrag gegeben und noch nicht fertig ist, kannst Du davon Gebrauch machen. Rufe an und storniere. - Bei Apollo kenne ich mich dagegen nicht aus.

Schau doch mal auf der Homepage der entsprechenden Optiker, da findest Du eventuell deren AGB. Speziell F...mann prahlt doch immer mit der Geld-zurück-Garantie, frag doch mal bei denen wie es mit der Rücknahme aussieht. Bei Brillen ist das mit der Rücknahme ja auch ein etwas anderer Fall, als z.B. bei Kleidung, da ja die Brille zum Teil, also die Gläser speziell für Dich angefertigt wurde. Wie genau das vom Gesetz her geregelt ist, weiss ich allerdings leider nicht genau.

F...prahlt nicht, F...macht es. Ohne wenn und aber.

@rdsince2010

Anscheinend nicht unbedingt, sonst hätte Westfale2011 die Frage wohl kaum gestellt

@Schokomaus33

hey Schokomaus33, Westfale2011 hatte den Versuch der Rückgabe ja noch nicht gestartet, als er die Frage gestellt hat. Und ich kann ehrlichen Gewissens sagen, F. macht es und prahlt nicht. Okay?

@rdsince2010

Haha, lies mal die vorherigen Fragen von Westfale2011...