Frage zu Urheberrecht Last Christmas (ich möchte ein Cover auf Youtube stellen)

3 Antworten

Für Coverversionen bekommt man eigentlich keine Probleme. Vor allem dann nicht, wenn man den Song auch noch selbst ein wenig abwandelt, wie du durch das Solo.

Und selbst wenn, dann wäre die Konsequenz maximal eine Löschung des Videos. (Ernstere Konsequenzen gibt es nur, wenn das Video große Clickzahlen hat) Sowas passiert aber eigentlich nur, wenn du die originale Studio-Version eines Songs hochlädst, ohne dich vorher mit dem "Schöpfer" darüber zu einigen.

"Für Coverversionen bekommt man eigentlich keine Probleme. Vor allem dann nicht, wenn man den Song auch noch selbst ein wenig abwandelt, wie du durch das Solo." Im Gegenteil: Dann erst recht. Während für ein Nachspielen des Stückes nicht unbedingt die Erlaubnis des Urhebers persönlich erforderlich ist, wenn er Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft ist, ist dies bei einer Bearbeitung der Komposition sehr wohl der Fall.

Bei YouTube kriegst Erstmal nur mit YouTube ein Problem. Die Informieren dann den Rechtsinhaber. Der entscheidet was passiert (meistens wird das Video gelöscht), falls du sehr sehr viele Aufrufe haben solltest könnte es eventuell Rechtliche Konsequenzen haben. Ob es so weit kommt kann ich dir nicht 100% sagen, da es immer unterschiedlich ist ob YouTube geschütztes Material erkennt oder nicht.

Okay, aber auf YouTube gibt es ja unzählige Cover Versionen von diversen Songs. Heißt das, dass jeder da ärger bekommt?

Das kann Dir Ärger bereiten