Frage zu "Möbelgeld" vom Jobcenter

2 Antworten

Der Gesetzgeber lässt der Gemeinde hier freie Hand:

"Die Leistungen für Bedarfe nach Satz 1 Nummer 1 und 2 können als Sachleistung oder Geldleistung, auch in Form von Pauschalbeträgen, erbracht werden." SGB II § 24 Absatz 3.

Ob die Gemeinde ihren Sachbearbeitern im Jobcenter ebenfalls freie Hand lässt, oder ob die Gemeine Richtlinien zu § 24 erlassen hat, das kann man in seiner Gemeinde erfragen.

Manche Richtlinien sehen einen Nachweis über die Verwendung der Gelder vor, manche nicht. Manche der Richtlinien finden sich sogar im Internet, in dieser Liste fast ganz am Ende zur Erstausstattung.

Gruß aus Berlin, Gerd

Das kann man nicht pauschal sagen,weil das den Jobcentern überlassen bleibt,ob ein Nachweis erforderlich ist oder nicht !

Normalerweise erfragt man das bei der Beantragung der Erstausstattung,aber selbst wenn da die Auskunft kommen würde,dass keine benötigt werden,würde ich zur Sicherheit dennoch alle aufbewahren.