Frage zu hausverbot bei rewe

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Hi,

gundsätzlich haben die Marktmanager und die Assistenten in den Märkten Hausrecht. Das heißt, sie können dir jederzeit Hausverbot geben, egal aus welchem Grund. Dagegen kannst du überhaupt nichts machen.

Aber es kann ja auch nicht sein, dass ihr einfach Ware nicht bezahlt. Hierbei geht es nicht um den Wert der Ware sondern ums Prinzip!

Ihr hattet Glück, dass hierzu keine Anzeige aufgenommen wurde. Sonst hättet ihr zusätzlich auch noch 100€ Vertragsstrafe zahlen müssen und in allen REWE Märkten Hausverbot gehabt.

Grüße,

eine REWE Mitarbeiterin

Den Beweis hat er wahrscheinlich nur gesucht, um euch bei der Polizei anschwärzen zu können, also seid froh, dass es nur ein Hausverbot geworden ist. In die anderen Läden könnt ihr noch gehen, die hängen deswegen keine Steckbriefe auf. Ihr könnt auch nach einiger Zeit (vielleicht wieder nach 1-2 Monaten) in diesen alten Rewe zurück, ich glaube nicht, dass die sich sowas unbedingt merken und wenn doch, dann geht ihr wieder.

Wenn die im Rewe das merken, könnten sie eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch machen.

@Dirk001

Normalerweise ja, aber die hatten ja nicht einmal nen Beweis für den Diebstahl und solche Dinge werden sowieso schnell vergessen, es ging um lächerliche Max King, als ob die sich das jetzt dauerhaft merken und dann nach einem Monat deswegen noch ne Anzeige rausgehen lassen, bezweifel ich doch stark.

  1. Videobänder wird es geben die braucht man euch nicht zeigen 2.seit froh das ihr nicht Angezeigt wurdet... Sowas wie Mundraub gibt es nämlich in Deutschland nicht, strenggenommen kann man für das Probieren von Weintrauben schon angezeigt werden. 3.Also das Hausverbot gilt nur für die jeweilige Filliale.

Klingt aber ganz klar wieder nach ner Folge von Helden des Alltags ...

Großes Kino und Have Fun Astidan

natürlich kann euch auch ohne Nachweis eines Diebstahls Hausverbot erteilt werden.

Habt ihr das schriftlich bekommen, solltet ihr euch daran halten.

Sollte es lediglich von den beiden sogenannten Hausdetektiven mündlich ausgesprochen worden sein, naja.

Ich zweifel im übrigen an, dass die Erteilung eines Hausverbotes global für sämtliche REWE-Märkte erteilt werden kann - denn im wesentlichen werden diese Supermärkte von selbständigen Inhabern betrieben.

Mündlich reicht, die fertigen ein Protokoll an wo beide Angestellte unterschreiben. Das reicht um wegen Hausfriedensbruch angezeigt zu werden falls ihr noch mal aufgegriffen werdet.

Und die Handelsketten haben eine Datenbank für so was. Gucken die nach und der Name ist im System, dann gibt es eine ANzeige wegen Hausfriedensbruch.

@Commodore64

Und die Handelsketten haben eine Datenbank für so was

und genau das hat die REWE Group nicht!

Der Mitarbeiter hat's gesehen und ist Zeuge. Das ist schon mal ein Beweis. Moeglicherweise hat's der 2. Mitarbeiter ja ebenfalls gesehen.

Zugegeben habt ihr es auch noch, also muss eigentlich gar nichts mehr bewiesen werden.

Das Hausverbot gilt so, wie es ausgesprochen wurde bzw. nach allgemeinem Verstaendis zu verstehen ist. Wurde also gesagt: "Ihr habt ab sofort hier Hasuverbot", ist dies wohl so zu verstehen, dass das Hausverbot lediglich fuer das betreffende Geschaeft ausgesprochen wurde. Wurde hingegen gesagt: "Ihr habt jetzt bei Rewe Hausverbot", duerfte dies erst einmal fuer alle Rewe Laeden gelten.