Frage zu Haftbefehl Hausdurchsuchung?

6 Antworten

Zu 1

Zunächst stellt die Staatsanwaltschaft keinen Haftbefehl aus, das kann nur ein Richter. Es wird aber kein HB vorliegen, sonst wäre die Polizei nicht so ohne Weiteres wieder abgezogen. In der Regel kommt die Akte von der StA zur Polizei.

Zu 2

Eine Bewährung wird nicht auf dem kurzen Dienstweg so eben mal widerrufen, dazu ist ein erneuter Gerichtsbeschluß notwendig. Die zuständige Strafvollstreckungskammer kann aber, und bestimmten Voraussetzungen, einen Sicherungshaftbefehl erlassen, der bis zur endgültigen Entscheidenung bestehen bleiben kann. Ein Bewährungswiderruf bei Deinem Bekannten ist sehr wahrscheinlich. Gleiches Delikt hohe Rückfallgeschwindigkeit.

Zu 3

Wenn dann höchstens sofort, jetzt nicht mehr.

Möglicherweise haben die Polizisten versucht, weil Du nicht zur Vernehmung erschienen bist, dadurch trotzdem eine Aussage zu bekommen. Sie versuchen es halt immer mal wieder.

Mein Kommentar hat nichts mit deiner guten Antwort zu tun. Möchte nur allgemein mitteilen wie unfassbar dumm die Polizei, also der Staat bei solchen Dingen agiert.

Wenn die Polizisten normal klingeln würden, dann hätten sie viel mehr Erfolg, weil dann keiner etwas für sich negatives vermuten würde. Also muss man sich echt fragen, was Polizisten für kranke Sadisten sind?

Sie sollten mal logisch denken:  harmloses klingeln = mehr offene Türen = mehr Erfolg

Läge einDurchsuchungsbeschluss vor, so wäre geöffnet worden. Dann wären auch mehr als 2 gekommen.

Haftbefehl könnte sein, denn der könnte in der Mappe gewesen sein.Da wird auch nicht die Tür geöffnet. Dazu müssten die schon relativ sicher sein, dass einer daheim ist.

Die Polizei kann keine Bewährung widerrufen.Für einen Widerruf, den ein Richter macht, wäre im Normalfall eine neue Verurteilung nötig. 

Eine Ladung schicken und einen U-Haftbefehl ausfertigen erscheint mir unwahrscheinlich. 

Also abwarten. Wenn Du zum Ladungstermin gehst, wirst Du es merken. Andere Möglichkeit hingehen und fragen, so nach der Methode "Nachbarn haben mir erzählt ..."

Danke,

Ich möchte noch anmerken das ich am 14.03 mit Offizieller ummeldung umgezogen bin.

Die Beamten jedoch an meiner alten Adresse waren. Machen selbiger nicht nor.alerweise eine Meldeabfrage wenn die einen HB vollstrecken wollen?

@PhilippCol92

Sollten sie, aber ob es immer gemacht wird. Aber trotzdem ein Argument, dass die eher nach dem anderen Bewohner gesucht haben.

Aber man darf die Polizei nicht überschätzen. Die haben in Berlin letztes Jahr über 3 Monate nach einer Person gesucht und waren regelmäßig an seiner Privatadresse, haben sich aber nicht mal die Mühe gemacht im Gewerberegister nachzusehen, oder einfach nur den Namen bei Google einzugeben. Dann hätten sie den sofort im Büro abholen können.

Schön das man Angst vor dem Besuch der Polizei hat, da besteht ja irgendwo noch Hoffnung.

Zu 1.) Bei 2 Anzeigen wegen Betrug ermittelt natürlich die Polizei, wenn der Anfangsverdacht sich bestätigt. Einer Ladung der Polizei muss niemand folgen, als Beschuldigter schon gar nicht. Man darf folgenfrei fernbleiben, lügen oder sonst was tun als Beschuldigter.  Erst einer Ladung eines Gerichtes sollte man schon folgen, wenn man nicht zwangsvorgeführt werden will. Der zuständige Staatsanwaltschaft ist zeitgleich mit dem ermittelnden Beamten beteiligt, er ist über jeden Schritt der Polizei informiert. Ein Haftbefehl während der Ermittlungen wäre für eine Untersuchungshaft, die nur bei vorliegen von verschiedenen Bedingungen wie Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr, Wiederholungsgefahr etc. ein Richter dann anordnen würde. 

Zu 2.) Eine laufende Bewährungszeit wird nie "auf kurzem Dienstweg" widerrufen. Hierzu kommt nur es bei einer nicht öffentlichen Anhörung des Verurteilten beim Vollstreckungsgericht. Zum Beispiel wenn Auflagen nicht erfüllt werden oder es zu einer weitere Verurteilung innerhalb der Bewährungszeit kommt. Einen Polizisten verprügeln kann dazu später mit Sicherheit führen, wenn er deswegen dann verurteilt wurde. Gerade dann, wenn die "neue" Straftat gerade 4 Wochen nach Verurteilung auf Bewährung stattfand. Da hätte eine erneute Bewährung kaum Sinn.

Zu 3.) Eine Hausdurchsuchung wegen Polenböller alleine erscheint mir eine nicht angemessene Handlung. Aber ich weiß auch nicht, was die Beamten sonst noch alles wissen und ihr offen habt. Das wisst ihr am besten selbst.. Eine Hausdurchsuchung würde mit Zwangsöffnung der Türe einhergehen, dürfte daher auch nicht für das "Sturmklingeln" verantwortlich sein.

Die Polizei wird im laufe der Ermittlungen paar Fragen gehabt haben und daher mal auf Besuch erscheinen wollen. Wenn man dann nicht öffnet, ist das erst mal Dein gutes Recht. Wenn die Polizei ausreichend Beweise schon ermittelt hat, wird später sicher ein Richter die Hausdurchsuchung anordnen können, vielleicht beim nächsten Besuch gehen die dann einfach nicht. 

Allgemein könnte man euch nur raten, sich zu überlegen, zukünftig ohne Straftaten das Leben zu meistern. Sehr professionell geht ihr auch nicht vor. Irgendwann landet ihr mit Sicherheit in einer gemütlichen Zelle einer JVA und dürft über eure Straftaten nachdenken. Ich kann Dir versichern, so schön ist es dort nicht und auf längere Zeit nicht der beste Ort für die Zukunft.

Sehr gut geantwortet, vor allem der letzte Absatz! :-)

Es gibt kein Vollstreckungsgericht in Strafsachen.

Die werden wieder kommen. Stürmen dürfen sie die Wohnung bei solchen Delikten nicht. Mit einem Durchsuchungsbeschluss hätten sie sich Zutritt verschafft, aber kein Richter wird diesen zulassen wegen ein paar Böllern. Ich würde mich aber trotzdem stellen, kommt immer besser. Solltest du einen HB haben, wirst du sowieso nicht drum rum kommen.

Das mit dem Stellen ist mir schon klar, Frage mich aber woher der HB kommt, da die Akten ja gerade mal bei der Polizei sind, oder landen die Zeitgleich bei Polizei und Staatsanwaltschaft?

Oh doch. Wegen ein "paar Polenböllern" wird durchaus ein Durchsuchungsbeschluss ausgestellt. Nicht unbedingt aus strafrechtlichen Gründen, sondern zur Gefahrenabwehr. 

Das war vielleicht die Eskorte zm Gerichtstermin (Widerruf der Bewährung)