Frage zu Gründung eines e.V.
Hi, ich beschäftige mich gerade mit dem Thema "Gründung eines e.V." und bin auf das hier gestoßen: >der Registergebühr für eine Eintragung beim zuständigen Amtsgericht (52 €, wobei regelmäßig ein Gegenstandswert von 3.000 € unterlegt wird) > Es geht um die Gründungskosten und das mit den 52 Euro verstehe ich noch aber ich weiß irgendwie nicht was mit 3000 Euro Gegenstandswert unterlegt wird gemeint ist. Kann mir einer weiter helfen? LG und danke im Voraus
3 Antworten
3000 € ist ein Pauschalbetrag um was es für einen "Streitwert" bei einer Vereinsgründung gehen könnte.. Dieser Pauschalbetrag ist eine Schätzung und so fest vorgesehen. Daraus berechnet sich die Gebühr die du zu entrichten hast. Also die 52 €. Du muss also keine 3000 zahlen ;)
Genau, die 52 Euro kostet es dann, den Verein schön ordentlich beim Registergericht eintragen zu lassen.
Die 3000 Euro sind der "Geschäftswert" der Vereinseintragung. Nach diesem Geschäftswert richten sich die Kosten für die Vereinseintragung. Zur Bestimmung des Geschäftswertes ist gemäß § 29 der Kostenordnung (KostO) bei Eintragungen in das Vereinsregister nach § 30 Abs. 2 KostO) zu verfahren. Dort heißt es:
(2) In Ermangelung genügender tatsächlicher Anhaltspunkte für eine Schätzung ist der Wert regelmäßig auf 3 000 Euro anzunehmen. Er kann nach Lage des Falles niedriger oder höher, jedoch nicht über 500 000 Euro angenommen werden.
Der Geschäftswert einer Vereinseintragung ist also regelmäßig auf 3000 Euro anzunehmen. Die Kosten für die Ersteintragung betragen dann 52 Euro und für weitere Eintragungen (z.B. Satzungs- oder Vorstandsänderungen) jeweils 26 Euro.
Dies sind allerdings nur die amtsgerichtlichen Kosten. Hinzu kommen noch die Kosten für die Veröffentlichung der Ersteintragung des Vereines sowie die Kosten für die notarielle öffentliche Beglaubigung der Unterschriften der Vorstandsmitglieder unter dem Anmeldeschreiben.
Ich denke, dass ist eine ausgezeichnete Antwort!
Unter http://www.buergergesellschaft.de/praxishilfen/arbeit-im-verein/gruendung-und-grundlagen/ finden Sie alles Wissenswerte zur Gründung eines Vereins. Im Kapitel "Welche Kosten entstehen?" finden Sie neben der in den anderen Antworten schon korrekt beschriebenen Eintragungsgebühr auch den Hinweis, daß diese bei Vorlage eines Freistellungsbescheids auch entfallen kann (aber nicht muß).