Frage zu Gewerbeordnung
Hallo ihr Lieben,
habe eine Frage und zwar wir (7 Jungs) privat! wollen eine Lagerhalle mieten zum gemeinsamen Schrauben an unseren Motorrädern.
Wir hätten eine passende Halle gefunden, jedoch stellt sich jetzt folgende Frage zu dem Sachverhalt
Der Vermieter hat bei der Gewerbeaufsicht es als Lagerhalle beugutachten lassen, er würde uns die Halle auch vermieten, jedoch dürften wir nicht privat! an den Motorrädern schrauben da es als Lagerhalle angegeben ist.
Da wir aber ja Privatpersonen sind - und nur an unseren eigenen Maschinen schrauben würde das Gewerbeaufsichtsamt doch nichts sagen können oder ?
Der Vermieter meinte, dass er das beim Gewerbeamt umschreiben lassen kann, dies jedoch ein teures Gutachten sein wird.
Wie ist hier die Rechtslage?
3 Antworten
Dann schau Dir mal die Bauvorschriften für einen Kfz-Werkstatt an, welche Umweltauflagen dort festgeschrieben sind. http://www.neumuenster.de/cms/files/umweltschutz_in_kfz_werkstaetten.pdf
Mit Schrauben ist lediglich Blinkerumbau und co gemeint, also keine Gefahrenstoffe :)
Hauptsächlich geht es darum einen Treffpunkt zu haben :) Wo wir Motorradfahrer treffen können weil wir aus vielen verschiedenen Richtungen kommen :)
aber Danke für die Info falls es sich weiter entwickeln sollte :)
Die Gewerbeaufsicht interessiert so etwas überhaupt nicht ! Höchstens das Bauamt. Denen ist es aber auch egal, ob eine Werkstattnutzung privat oder gewerblich ist, solange dies im Gewerbe- oder Mischgebiet erfolgt.
Das Problem ist, daß die Halle nur als Lagerhalle aktenkundig ist. Ihr wollt sie jedoch als prifate Kfz-Werkstatt -zumindest teilweise- nutzen, und dadurch ergibt sich ein anderer Sachverhalt:
- Lagerung von kfz-typischen Kraftstoffen, Ölen und Fetten
- Feuerschutzbestimmungen
- Umweltbestimmungen (Altöl, verölte Putzlappen usw.)
Ich halte die Daumen, daß es klappt und Ihr einigermaßen günstig davonkommt.
Wir würden ja eben nicht mit Gefahrenstoffen arbeiten. Es geht ja nur um Kleinigkeiten wie andere Blinker einbauen und etc.
Würde das trotz allem dann zu treffen?
Oder hier: http://www.izu.bayern.de/branchenleitfaeden/doc/ba/kfzwerkstatt_barrierearm.pdf