Frage zu Gewerbeordnung

3 Antworten

Dann schau Dir mal die Bauvorschriften für einen Kfz-Werkstatt an, welche Umweltauflagen dort festgeschrieben sind. http://www.neumuenster.de/cms/files/umweltschutz_in_kfz_werkstaetten.pdf

schimiii 
Fragesteller
 19.02.2014, 11:14
@Novos

Mit Schrauben ist lediglich Blinkerumbau und co gemeint, also keine Gefahrenstoffe :)

Hauptsächlich geht es darum einen Treffpunkt zu haben :) Wo wir Motorradfahrer treffen können weil wir aus vielen verschiedenen Richtungen kommen :)

aber Danke für die Info falls es sich weiter entwickeln sollte :)

Die Gewerbeaufsicht interessiert so etwas überhaupt nicht ! Höchstens das Bauamt. Denen ist es aber auch egal, ob eine Werkstattnutzung privat oder gewerblich ist, solange dies im Gewerbe- oder Mischgebiet erfolgt.

Das Problem ist, daß die Halle nur als Lagerhalle aktenkundig ist. Ihr wollt sie jedoch als prifate Kfz-Werkstatt -zumindest teilweise- nutzen, und dadurch ergibt sich ein anderer Sachverhalt:

  • Lagerung von kfz-typischen Kraftstoffen, Ölen und Fetten
  • Feuerschutzbestimmungen
  • Umweltbestimmungen (Altöl, verölte Putzlappen usw.)

Ich halte die Daumen, daß es klappt und Ihr einigermaßen günstig davonkommt.

schimiii 
Fragesteller
 19.02.2014, 11:12

Wir würden ja eben nicht mit Gefahrenstoffen arbeiten. Es geht ja nur um Kleinigkeiten wie andere Blinker einbauen und etc.

Würde das trotz allem dann zu treffen?