Frage zu: Gewerbeerlaubnis und Gewerbeummeldung

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Eine einmal erteilte Erlaubnis nach § 34c GewO ist gültig, bis zu deinem Tod oder bis sie dir widerrufen wird. Das bedeutet, dass du das Gewerbe beliebig oft an- und abmelden kannst. Die Erlaubnis bleibt bestehen, wie ein Führerschein. Sie gilt auch unabhängig vom Betriebssitz und für ganz Deutschland. Du kannst also eine in Hamburg erteilte Erlaubnis später mal auch für eine Gewerbeanmeldung in München oder Berlin nutzen.

Du kannst ein Gewerbe jederzeit um verschiedene Tätigkeiten erweitern. Da fallen höchstens Kosten beim Gewerbeamt an.