Ich sortiere momentan alles in unseren Haushalt aus was wir nicht mehr brauchen und möchte das was noch wert hat im Internet verkaufen. Und da ich auf der sicheren Seite sein möchte kommen einige Fragen auf wie:
1. Was sind die rechtlichen Unterschiede zwischen Seiten wie eBay und eBay Kleinanzeigen, Facebook Marketplace?
2. Wie bleib ich sicher als privat Verkäufer und rutsche nicht in gewerblichen verkauf?
a. Ich lese von urteilen die schon bei 15 Artikel pro Monat jedoch auch hunderte auf einmal als gewerblichen einstufen. Wie soll ich da alle meine Sachen loswerden?
b. Bei der Artikel Anzahl bei der man als gewerblich eingestuft wird worum handelt es sich? Ich verkaufe bei eBay Kleinanzeigen zählen da die reingestellten Artikel, die online Artikel oder die verkauften?
c. Könnte ich das nicht einfach umgehen indem ich auf eBay Kleinanzeigen mehrere Accounts mache die jeweils unter der grenze fallen jedoch alle zusammen über der grenze währen?
3. Absicherung von rechtlichen konsequenten beim verkauf
a. Man sollte doch die Gewährleistung ausschließen, oder? Ist „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft“ gut oder was wäre besser?
b. Beim privat verkauf sollte es doch eigentlich keine Rückgabe oder Widerrufs recht geben, oder? ist „Ein Rückgabe- oder Widerrufsrecht besteht bei diesem privaten Verkauf NICHT.“ Notwendig, hilfreich oder macht das die lange schlechter als ohne?
c. Ich habe gelesen ich darf diese Sätze nicht bei mehr als 3 Artikel als copy past verwenden, stimmt das oder muss ich die immer mal leicht ändern?
d. Wenn ich keine Lieferzeit angebe bin ich zu einem bestimmten Zeitraum verpflichtet die Ware zu schicken?
e. Darf ich von der abgemachten Lieferung Art oder weise abweichen?
f. Wenn ich eine Sammelkarte verkaufe, verschicke und die karte beim Käufer geknickt ankommt, jedoch in meine Beschreibung nichts von einem knick steht, sondern nur das sie in einen gespielten zustand ist, wie ist da die Rechtslage? Muss ich beweisen das sie vor dem verschicken nicht geknickt war? Wenn beim Verpacken Familien Mitglieder dabei sind, gelten diese als zeugen? Und wie aussagekräftig sind Familien Mitglieder als zeugen überhaupt? oder hat der Käufer keine Ansprüche?
g. Wenn ich spiele verkaufe die ich nicht testen kann jedoch denke das sie funktionieren und im enddefekt beim Käufer nicht funktionieren, reicht es das ich die spiele als gebraucht beschreibe oder muss ich mich weiter absichern? Hat der Käufer Ansprüche?
4. Inwiefern hilft eBay Kleinanzeigen, wenn man Anzeige erstatten will bei einem betrug?
a. Ich habe gelesen man bekommt ein backup von der eBay Kleinanzeigen Anzeige des Artikels. Stimmt das? Und wen ja welche Version? Die bei der Aufgabe der anzeige oder die anzeige wie sie zuletzt war oder alle Edits? Bekommt man auch die Chats mit der Person?