Frage wegen Stäflichkeit von weiterschicken von nacktbildern

9 Antworten

Er hat auf jeden Fall ein Problem, sie ggf. aber auch und zwar dann, wenn sie min. 14 ist, aber noch nicht Volljährig. Denn das versenden von Kinderpornografie, selbst von sich selber, ist eine Straftat und kann ab dem 14. Lebensjahr geahndet werden.

Wenn sie also unter 18 ist, sind beide dran, er aber wesentlich mehr... denn sie muss nicht extra sagen, dass er es nicht weiter schicken darf, davon muss er ausgehen. Selbst ein normales Foto darf man nicht weiter schicken, wenn man nicht vorher die ausdrückliche Erlaubnis erhalten hat.

Dein Kumpel? Ja klar!

Wer auch immer das Bild weiter geschickt hat (Du?) wird Ärger bekommen, sofern die junge Frau tatsächlich Anzeige erstattet.

§184 StGB kommt in Betracht, wenn das Bild als Pornografie eingestuft wird. Ist die junge Frau Minderjährig, wird es richtig Stress geben. Dann würde ich die Eltern schon mal auf eine Hausdurchsuchung vorbereiten. Bei so einer Hausdurchsuchung wird alles, was irgendwie nach Computer aussieht beschlagnahmt (auch Handys, Festplatten und ggf. der Fernseher ist dann erst mal weg).

freundliche Grüße

Martin

Zunächst einmal ist es ein ganz gewaltiger Vertrauensbruch, wenn Fotos ohne Einverständnis einfach weitergegeben werden.

Zum Anderen liegt in so einem Fall durchaus eine Verletzung gegen das Urheberrecht vor - das wäre also eine Straftat. Du kannst es also drehen oder wenden wie du willst: Das Problem besteht. Und wenn sie Anzeige erstattet, wird die Polizei auch den Rechner deines Freundes überprüfen. Schnell hat sie dann den Beweis.

Mit 14 seid ihr bereits strafmündig, da wird sich dann also gegebenenfalls der Staatsanwalt einschalten.

Es ist alles aber nur übers handy gekaufen und er hat sie schon wieder gelöscht wie siehts da aus ?

@mrferiboy

Der Provider hat die Daten gespeichert - sie sind also schnell abrufbar.

@mrferiboy

Bei seinem Provider sind die Spuren zu finden.

Lass dir nix erzählen. Wenn die Polizei eingeschaltet ist geht es zur Staatsanwaltschaft. Diese ermittelt. Wenn da was rauskommt dann 201a absatz 3 stgb. Ein jahr bau

Strafrechtlich weniger, aber sowas kann u.U. hohen zivilrechtlichen Schadensersatz nach sich ziehen. Vor allem, wenn er es wirklich öffentlich macht (Internet).