Frage wegen Hausstrom

4 Antworten

Wenn im Mietvertrag nicht anders vereinbart muß nach Wohnfläche abgerechnet werden.

Und zwar aller Wohnungen. Ob bewohnt oder nicht spielt keine Rolle.

Sprich Wohnfläche des gesamten Hauses und dann anteilig Für Eure Wohnfläche und den Nutzungszeitraum.

Neben der Flurbeleuchtung kann auch noch die Heizung über den Zähler laufen.

Umlageschlüssel und die Gesamtwohnfläche des Hauses muß aus der Abrechnung ersichtlich sein.

Laßt Euch vom Vermieter die Originalbelege zeigen. Dazu ist er verpflichtet.

Ein Verbrauch 800-900kwh im Jahr bei Nutzung durch eine Mietpartei. Wie lautet denn euer Ableseergebnis, wer ist der Versorger? Wie setzt sich der Preis zusammen? Meine Meinung: Der Mieter zahlt den Verbrauch, wenn zweifelsfrei nur er der Verbraucher ist. Die monatliche Grundgebühr trägt der Vermieter zu 2 Dritteln, der Mieter ein Drittel. Woher bezieht die Baufirma den Baustrom? Der Vermieter muss auf euer Verlangen hin Einsicht in die Abrechnungsunterlagen gewähren. Zur Beweissicherung könnt ihr die Unterlagen fotografieren. Ergeben sich ungeklärte Differenzen, dann die Kosten für Hausstrom nur unter Vorbehalt der endgültigen Prüfung bezahlen.

Für den Hausstrom müsst ihr nur anteilig bezahlen und nicht den Strom für die anderen noch nicht vermieteten Wohnungen mit bezahlen. Das gillt auch für die anderen umzulegenden Betriebskosten wie z.B. Versicherungen, Grundsteuer etc..

202,79 €ist ganz schön viel,Was ist mit der Heizung die braucht doch auch Strom.Schlüssel kann man nehemen zB Personen pro Wohnung, aber meist ist doch eine Pauschale