Frage wegen Hausratverischerung bitte um Hilfe

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Hallo Sebi23, normalerweise haben Wohnungseingangstüren einen von außen, also auch dem Hausflur, einen nicht abschraubbaren Sicherheitsbeschlag (siehe unten). Außerdem darf der Schlosszylinder nicht mehr als max. 2mm über den Sicherheitsbeschlag überstehen, weil er sonst leicht abgedreht werden kann.

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&rvrid=252015787291&clkrvr_id=252015787291&customid=oesg&item=110715782785

Auch darf von der Fluseite her kein Drehgriff oder sonstiger Grii sein, mit dem die Tür ganz leicht zu öffnen wäre.

In den mir bekannten Versicherungsbedingungen steht eine solche gezielte Anforderung für normale Wohnungen nicht, so dass ich der Meinung bin, hier kann Dr DeinVersicherer erstmal den Schaden nicht ablehnen, es sei denn, er hätte Dir bei Vertragsabschluss eine solche Auflage gemacht. Dies müsstest Du dann aber auch schriftlich in Deinen Vertragsunterlagen finden.

Wenn also keine solche Vereinbarung besteht, muss er Dir den Schaden bezahlen, kann dann aber für den Fortbestand des ED-Risikos dies zur Auflage machen, dass Du ein solches Sicherheitsschloss anbringst oder anbringen lässt.

Es stellt sich auch die Frage, wer den damaligen Antrag aufgenomen hat? War der Vermittler (Makler oder Vertreter) bei Dir in Deiner Wohnung und hat dabei die Wohnungstür angeschaut? Oder hast Du den Vertrag über das Internet abgeschlossen?

Äußere Dich bitte mal dazu. Danke.

Habe ich übers Internet abgeschlossen. Hat sich alles geklärt. Danke

Habe ich übers Internet abgeschlossen. Hat sich alles geklärt. Danke

sorry zu oft abgeschickt

@sebi23j

Hallo, Danke für den Stern. Ich hoffe es hat sich alles in Deinem Sinne geklärt.

Gewisse Mindestanforderungen an den Einbruchschutz stellen alle Versicherer. Wenn beispielsweise keine abschließbare Wohnungseingangstür vorhanden ist, wird jede Versicherung die Übernahme eines ED-Schadens ablehnen - mal ganz abgesehen davon, dass man ja dann nicht 'mal einbrechen müsste... Du solltest hier etwas genauere Angaben zu den fehlenden Sicherungen machen, damit man die Frage sinnvoll beantworten kan...

Sorry xd. Ich kann meine Türe abschließen klar. Aber man kann von außen die wie sagt man die blenden abschrauben auch bei der eingangstür und meine wohnungstür besteht zum teil aus glas. Und im Hof ist die tür rund um die uhr auf sprich kann man nicht abschließen und außerdem ist sie kaputt.

@sebi23j

Also, die Tür zum Hof ist der Versicherung völlig schnuppe. Wenn Du eine abschließbare Eingangstür zu Deiner Wohnung hast, verstehe ich nicht, warum Dir eine Versicherung den Versicherungsschutz verweigert. War denn ein Vertreter oder Makler bei Dir, und hat dann gesagt:"Ihre Wohnung versichern wir nicht"? Wenn ja, mit welcher Begründung. Wie halten es denn die anderen Mieter in Deinem Haus? Sind die alle nicht versichert? Wenn Deine Wohneingangstür so unsicher ist, dass da jeder rein und raus kann, würde ich mich mal an den Vermieter wenden.

@Klammlosewelt

Es geht nicht nur um abschließbar. In den Antragfragen wird auch nach einem Schloß gefragt, dass bündig und von außen nicht abschraubbar ist. Ohne so ein Schloß verweigern viele den Schutz, weil so ein Schloß heute Standard ist und Du mit aktuellen Werkzeugen bei so einem alten Schloß ruck zuck in der Wohnung bist !

Also wenn Eure Wohnungstür abschließbar ist, habe ich noch nie etwas anderes gehört. Wohnt ihr in einem sozialen Brennpunkt? Aber selbst da, ne ganz ehrlich habe ich noch nie gehört!!!

Ganz einfach: Der Mindestschutz ist ein Schloß, welches nicht abschraubbare Blenden hat. Ist bei allen Versicherungen so, die ich kenne, weils in den Gefahrenfragen auftaucht. Ich kenne nur noch ganz alte Häuser ohne, sowas kriegst Du doch heute in jedem OBI. Bei den alten Schlössern bist Du mit aktuellen Werkzeugen ruck zuck in der Wohnung ! Sprich mit dem Vermieter, ob Du ein solches Schloß anbringen darfst und welches, weil Du sonst keine Hausrat findest. Das sollte doch nicht das Problem sein. Wenn doch, such Dir bitte einen Makler und der sucht Dir dann eine Absicherung nach Priorität "kein aktuelles Türschloß".

Ja, natürlich. Erst bei einer Versicherungssumme ab rd. 150.000 EUR werden meist Auflagen abverlangt. Der Mietgegenstand entspricht sicherlich den damals geltenden Bauvorschriften mit Fenstern, die geschlossen werden können, und einer Wohnungseingangstür, die abschließbar ist. Setze Deine Versicherung ggf. auf den Topf und weiche ggf. aus auf Mitbewerber. Prüfe ob Selbsthilfeeinrichtungen wie Bruderhilfe-Versicherung (ehrenamtl. kirchliche Mitarbeiter), HUK-Coburg Versicherung (öffentliche und caritative Mitarb.) oder DEVK für die Eisenbahner für Dich in Frage kommen. Viel Glück.