Frage "mit diesem Fahrzeug wurde e.Ordnungswirigkeit begangen"

6 Antworten

Ja, du hättest eine Parkscheibe benutzen müssen. Wenn man sich im Straßenverkehr bewegt, ist es von Vorteil, wenn man die Verkehrsregeln und Verbotsschilder kennt. ;-)

Das Knöllchen kommt schon noch, keine Sorge :-P

Ja, es war dann wohl wegen der fehlenden Parkscheibe. Manche Kommunen verteilen gleich ein "Ticket" mit dem Vergehen darauf sowie des zu zahlenden betrages und der Bankverbindung. Hier gibt es halt erst einmal ein Schreiben - in Berlin wird es ähnlich gehandhabt. Bei Parken ohne Parkschein bekommt man gleich die Summe und die Bankverbindung genannt, bei anderen Ordnungswidrigkeiten (wie zum Beispiel fehlende grüne Plakette) gibt es erst einmal solch einen Zettel, wie du ihn hattest.Mach dir also nicht zu große Sorgen, sondern warte einfach ab.

Kurz und bündig: Ja, deswegen.

So einen Zettel bekommst du normalerweise, wenn der Lenker nicht ausgeforscht werden konnte. Also wirst du einen Brief bekommen, indem du angeben musst, wer gefahren ist.

normalerweise machen die heutzutage fotos.lass es drauf ankommen.mir wurde auch schon mal vorgeworfen ich hätte auf einem schwerbehindertenparkplatz gestanden (was nicht der wahrheit entsprach), denn ich meide sowas genauso wie mutter/kind parkplätze.

Ja, das ist ziemliches Beamtendeutsch, was da auf dem Zettel stand, aber es ist ein normales Knöllchen. Ohne die Parkscheibe ist es rechtlich gesehen Falschparken. Jenachdem, wie lange das Auto da stand, kann es irgendwas zwischen 10 und 30€ kosten.