Frage bzgl Studienabbruch und Nachweis fürs Bafögamt

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Hallo,

also als erstes:

1) Wie lange hast du denn jetzt tatsächlich Bafög bezogen?? denn darum geht es ja, es geht jetzt um die Frage, ob du zu Unrecht Geld bekommen hast. das kann eine sofortige und 100%ige Rückzahlung und Geldbußen bis hin zu anderen zivilrechtlichen Strafen nach sich ziehen (deswegen auch die Frage seit wann du daheim wohnst)

2) Hast du jemals dem Bafög-amt wie du solltest bescheid gegeben über deine Veränderungen im privaten und unibereich??

3) Wann hast du die letzten Leistungsnachweise an der Uni gesammelt? (denn jetzt ist das amt aufmerksam geworden) Du kannst nicht einfach angeben, dass du bis zum 28.02 ordentlich studiert hast, wenn nicht klar und beweisbar ist, dass du bis zu diesem Zeitpunkt noch vor hattest das studium zu beenden (Klausuren, Noten, wenigstens Anmeldung zu Klausuren wäre Inidzien.. gibts das nicht, sind es Indizien für einen Betrug).

Erst wenn die Fragen geklärt sind, kann man abschätzen, um was es bei dir wirklich geht.

Wenn du tatsächliche die ganze zeit Bafög erhalten hast und dem Amt nicht bescheid gegeben hast, was du da tust (nicht mehr ordnungsgemäß studieren,,, zu den eltern ziehen) und die ganze zeit den Bafögsatz (und den auch noch für auswärtswohnende) eingesteckt hast... dann kann da ganz schön böses auf dich zukommen.

wenn du Glück hast fordern sie nur das Geld von den letzten Monaten (ab dann wenn du nicht mehr beweisen kannst, dass du das studium auch beenden wolltest) sofort und zu 100% zurück. (Datum der Exmatrikulation ist dann nicht wichtig... es geht hier ums "ordentliche" studieren). wenn du pech hast und es steht der Verdacht auf Soialbetrug im Raum, solltest du dir einen anwalt holen.

Wenn du aber, wie es sein sollte, dem Amt bescheid gegeben hast und die Zahlungen eingestellt wurden, dann passiert dir gar nichts (wovon ich mal nicht ausgehen, wenn schon so ein schreiben vom amt kommt)

Wie schon gesagt, wohne ich seit Weihnachten 2012 wieder bei meinen Eltern. Und Ende Januar habe ich mich doch dazu entschlossen nicht mehr studieren zu wollen und da kam auch der Brief vom Bafög. Darin stand, dass ich bisher noch keinen Folgeantrag gestellt habe.

Dilemma ist, dass ich Mitte Dezember mich fürs fünfte Semester eingeschrieben habe. Ich will doch einfach kein Bafög mehr haben. Und genutzt habe ich es ja bis Dezember sinnvoll. Also für Miete etc. Brauchte es ja auch!

Dem Bafögamt habe ich nicht Bescheid gegeben. Da das Ganze ja auch erst im Dezember stattgefunden hat. Also mit dem Auszug aus der Mietwohnung (WG). Und hatte nicht direkt daran gedacht, dem Bafögamt Bescheid zu geben. Die Leistungsnachweise gibt es online, bzw. die Auflistung der Credits. Habe keine, weil ich bei 2 Prüfungen nicht erschienen bin (Gelistet als 5,0).

Das Schreiben kam ja eigentlich nur, weil ich noch keinen Folgeantrag gestellt hatte. Letztes Jahr hatte ich dies auch vergessen und da kam komischerweise kein Brief. Nun kam der Brief aber wie bereits gesagt an der Adresse an, an der ich nicht mehr wohne. So wurde der Brief an die andere angegebene Adresse geschickt.

Grüße

@ahaze

Okay.. dan musst du jetzt nur dem amt mitteilen, ab wann du innerlich dein studium an den Nagel gehängt hast. Die fehlende Exmatrikulation (bzw. deine "falsche" angabe dazu ist erstmal unerheblich.. dem amt geht es eh meist nicht ums Datum der Exmatrikulation). Du musst jetzt nur nachweisen, wie lange du noch "ordentlich" (das ist das gesetzwort dazu, bedeutet dass du den wunsch hasttest das studim noch erfolgreich abzuschließen) studiert hast.

Kann halt sein, dass die dafür dann "Beweise" wollen.. eigentlich ist das anmelden für Klausuren, abgabe von Hausarbeiten, Leistungsnachweise, Anwesenheitslisten etc etc.

Kannst du nachweisen, dass du bis Dezember noch an der Uni warst und im Dezember noch dein Studium abschlie0en wolltest und erst im Januar dann die "wende" kam, dann musst du nur das geld für februar zurückzahlen (sofort!).

wichtig ist bei solchen Sachen die Kommunikation. Wenn du das denen genauso darlegst, wird wahrscheinlich nichts böses passieren. angriff ist hier die beste Verteidigung. das heißt, dass du dich jetzt mit dem amt zusammensetzt und das ganze so darlegst wie es war.

Ab Januar 2013 steht dir definitiv kein erhöhter Satz (also inkl, Mietpauschale zu).

Da ich mich Ende Januar doch dazu entschlossen habe abzubrechen, habe ich dies auch angekreuzt und habe einfach den 28.2 als letzten Tag angegeben (4. Semester endet da)

Genau deswegen wurden die hellhörig. wenn du schon im Januar sagen kannst, dass du zum 28.02 dein studium abbrechen willst (also für die Zukunft), liegt nahe, dass du schon im Januar dein Studium nicht mehr abschließen wolltest. Genau deswegen fragen die jetzt nach... Es kommt jetzt so rüber als würdest du noch Bafög abgreifen wollen bis offizielles Ende des Semesters obwohl es dir da gar nicht mehr zustand. Bei Bafög geht es nie ums Ende des Semesters sondern immer darum wie lange man noch den Wunsch hatte sein Studium erfolgreich abzuschließen.

das ganze scheint ja keine absicht von dir zu sein, sondern einfach etwas nicht nachgedacht...

Du solltest dich also mit ihnen zusammensetzen und genauso erklären. dann kann es sein, dass du zu Unrecht erhaltenens Bafög wieder zurückzahlen musst.. und alle Zahlungen werden eingestellt (wären sie ab dem 01.03 eh, da kein Leistungsnachweis vorliegt).

du hast das (meiner meinung nach) nur eben "provoziert" weil du das Datum des studenabbruchs in die Zukunft gelegt hast. da werden die hellhörig und prüfen erstmal ordentlich..

@comedyla

Danke für die ausführliche Antwort.

Allerdings muss ich denen noch was dazu schreiben, also ich hab denen das noch nicht so ausfürlich erklärt wie hier jetzt.

Zurückgeschrieben bzw. auf den Brief geantwortet habe ich erst Mitte Februar.

Müsste ich den Betrag, den ich im Februar erhalten habe, dann echt sofort zurückzahlen? Wird der Betrag nicht einfach an die "Schulden" angehänhgt die ich dann nach 5 Jahren zurückzahlen muss (5 Jahre nach dem eigentlichen letzten Semester, sprich sechste Semester)?

PS: Ich habe nur angekreut dass ich das Studium abgebrochen habe und dann habe ich auf die Studienbescheinigung geschaut (4. Semester) wann das Semester endet. Ich habe denen noch nichts von Januar bzw. genau von dem Datum erzählt wann ich nicht mehr studieren wollte. Und wie soll ich beweisen dass ich noch "ordentlich" studiert habe? Falls du das meinst: Auf den Bescheinigungen steht immer "Status: Ordentlich Studierender".

Gruß

@ahaze

Müsste ich den Betrag, den ich im Februar erhalten habe, dann echt sofort zurückzahlen? Wird der Betrag nicht einfach an die "Schulden" angehänhgt die ich dann nach 5 Jahren zurückzahlen muss (5 Jahre nach dem eigentlichen letzten Semester, sprich sechste Semester)?

--> Nein, sofort und zu 100%. Dir stand das Geld gar nicht zu, deswegen wird es sofort und zu 100% zurückgefordert (innerhalb 1-2 Wochen). Meist kann man aber auch Ratenzahlung ausmachen. Es gilt hier auch nicht, dass nur die Hälfe zurückgezahlt werden muss. Dieses Geld stand dir nicht mehr zu und wurde nicht rechtens ausgezahlt.

Nee die Bescheinigungen meine ich nicht. Da wird nur unterschiedene zwischen Gasthören, Urlaubssemeste etc.

Ich habe denen noch nichts von Januar bzw. genau von dem Datum erzählt wann ich nicht mehr studieren wollte

Ja ich weiß. Du hast ihnen aber erst auf Nachfrage vom amt angegeben, dass du zum 28.02, also in der Zukunft, das studium abbrechen willst. wie gesagt wenn du heute sagst, ich werde am 31.03 Zirkusclown, dann steht der Verdacht nahe, dass du auch heute schon genau diesen Wunsch hast.

Und wenn du im Januar schon sagen kannst, dass du für Februar dein Studium abbricht, dann kann man davon ausgehen, dass du schon im Januar nicht mehr gewillt warst dein studium zu beenden. Und das Geld für Februar steht dir definitiv nicht zu. Das musst du sofort und zu 100% zurückzahlen. Und die Mietpauschale für Januar stand dir auch nicht zu. Das sind also maximal (wenn man mit Höchstsatz rechnet) 800-900€, die du dann dem amt sofort zurtückzahlen musst (im besten Falle).

Und wie soll ich beweisen dass ich noch "ordentlich" studiert habe?

also du hättest von dir aus mitteilen müssen, dass du zu deinen Eltern gezogen bist. du hättest von dir aus mitteilen müssen, dass du das studium an den Nagel hängen willst. all das, solltest du wissen (hast du übrigens auch unterschrieben beim antrag, dass du alle änderungen unverzüglich mitteilst) jetzt hast du gewartet bis was von denen kommt und hast dann ein Datum in der Zukunft angegeben... jetzt sind sie hellhörig und wollen Beweise.

welche kannst du denn liefern? Anwesenheitslisten? Abgabe Hausarbeiten? Anmeldung zu Klaususren? Wenn dein Semester am 28.02 endet wird man sich ja wohl im Dezember/Januar für Klausuren angemeldet haben. Hast du das?? Hattest du dich für Klausuren für das 4. Semester angemeldet??

wenn die Anmeldefrist zb am 15.12 endete und du hast dich für keine Klausuren angemeldet, dann liegt der Verdacht nahe, dass du schon am 15.12 dein studium nicht beenden wolltest. dann stand dir weder das Geld für Januar zu noch für Februar. Und dann musst du eben die 1000€ zurückzahlen. Sofort und zu 100%.

Du musst jetzt darlegen, wann du wie wo noch vor hattest das studium zu beenden (wie gesagt meist kann man das durch Leistungsnachweise, anmeldungen für Prüfungen). Kannst du das nicht, hast du ein Problem.

@comedyla

Hallo, ja okay. Soweit habe ich das dann richtig verstanden mit der Rückzahlung. Ich bekomme den Höchststz also 597 Euro. Also müsste ich für Februar auf jeden Fall schon zurückzahlen. Aber wie hoch wäre die Mietpauschale für Januar bzw. also wie viel müsste ich dann abbrechnen von den 597 Euro (Meine Miete betrug 352 Euro)?

Leistungsnachweise habe ich nicht direkt. Nur was online auszudrucken geht. Sprich meine nicht bestandenen Prüfungen und die Studienbescheinigungen selbst. Was soll ich auch großartig nachweisen können, wenn ich nicht bestanden habe.

Na ja, ich finde jetzt nicht, dass ich so einen großen Fehler gemacht habe. Es handelt sich ja auch nur um 1-2 Monate, in denen ich auch noch ausziehen musste. Aber okay, dass ich für Februar komplett zurückzahlen muss ist ja verständlich.

Meinst du ich soll denen das so schildern wie in meinem ersten Kommentar. Also sprich so wie ich die Frage hier an Euch gestellt habe (was anderes kann ich ja nicht erzählen^^)?

Grüße!!!

@ahaze

Mietpauschale für Januar, was du auch zurückzahlen musst sind 175€.

also wären es dann "nur" 597€ für Februar und 175€ für Januar (=772€)

Nicht bestandene Prüfungen gelten als Nachweis, dass du noch das Ziel hattest das Studium zu beenden (es geht immer um den Willen, nicht das Können)

Ja, schilder das denen wie du es hier geschrieben hast. Es kommt auch ziemlich klar raus, dass du nicht die absicht hattest hier Geld einzustecken was dir nicht zustand. Es ist eigentlich nur ein "Missverständnis" und wenn du das so erzählst wie oben, dann finde ich auch, dass man dir da echt keine Betrugsabsichten unterstellen kann. Die angabe des 28.02 kommt aus Bafög-sicht eben doof rüber, ist aber aus studenten-sicht auch nachvollziehbar.

Und wenn du das so angibst, das zu viel gezahlte Geld zurückzahlst, passiert dir auch nichts böses.

Es geht aber bei solchen Sachen immer um die kommunikation mit dem Amt. Wenn man sich mit denen dann auseinandersetzt, mit denen Leuten redet und die situation schildert, dann kann man solche sachen meist schnell aus dem weg räumen.

die frage klingt in der tat sehr kompliziert^^

ich würde mich an deiner stelle an eine der beratungsmöglichkeiten der fh für studenten wenden! AstA oder Sozialreferat oder ähnliches. denen kannst du dann in einem persönlichen gespräch in ruhe alles erklären.