Fotoshooting Vertrag ohne Gewerbeanmeldung?

1 Antwort

Hallo      rubycarinphxto,

wenn du mit 16 ein Gewerbe anmelden möchtest, dann solltest du dich beim Familiengericht erkundigen oder gleich dort einen Antrag stellen. Die prüfen, ob die Ausübung eines Gewerbes für dich schädlich wäre und erteilen ggf. eine Erlaubnis.
Damit kannst du dann ein Gewerbe anmelden.

Du solltest aber beachten, dass z.B. Portrait- oder Auftragsfotographie unter das Handwerk fällt und du eine Handwerkskarte benötigen wirst. Diese ist nicht günstig (glaube um die 200 €).

Sicherlich kannst du anderen untersagen deine Bilder zu bearbeiten. Allerdings, wenn du für das Fotoshooting Geld nimmst und dies auch häufiger vorhast, geht nix an der Gewerbeanmeldung vorbei, sonst handelt es sich um Schwarzarbeit und das findet das Finanzamt gar nicht lustig.