Fotos in Getreidefeldern...ist das gesetzlich erlaubt?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das Verhalten kann unter Umständen strafbar sein, jedenfalls dann, wenn etwas kaputt gemacht wird (Pflanzen niedergetrampelt oder ähnliches). Dann stellt das Verhalten nämlich eine Sachbeschädigung dar nach § 303 StGB.

Das einfache Betreten von solchen Feldern ist, sofern sie nicht umzäunt sind, aber kein strafbarer Hausfriedensbruch nach § 123 StGB. Denn dieser setzt voraus, dass jemand "in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen [...] widerrechtlich eindringt". Die einzige denkbare Variante wäre das befriedete Besitztum. Dieses ist allerdings wie folgt definiert: "Befriedetes Besitztum ist ein Grundstück bzw. Gebäude, das durch den Berechtigten in äußerlich erkennbarer Weise durch zusammenhängende Schutzwehren gegen das beliebige Betreten gesichert ist" (nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung). Normale Felder sind aber nicht so gesichert, es sei denn, sie sind eingezäunt.

Macht man also nichts kaputt, so ist das Betreten eines Feldes nicht strafbar.

Allerdings stellt es eventuell eine Ordnungswidrigkeit in einigen Bundesländern dar, dazu muss man in die jeweiligen Landesgesetze (zB das FFOG) sehen. Dies ist allerdings nicht in allen Bundesländern einheitliche geregelt.

Gesetzlich gesehen ist das natürlich nicht erlaubt.

Die meisten Bauern sehen das aber nicht so eng, gerne gesehen ist das Trotzdem nicht.

Eigentlich muss man vorher fragen.

Prinzipiell ist das widerrechtliches Betreten eines Grundstückes, allerdings wird in den seltensten Fällen jemand eine Anklage wegen einem Foto stellen.

Getreidefelder haben einen oder mehrere Pfade.

Ich sehe keinen Grund warum man diesen nicht betreten darf, solange man nicht davon abweicht.

Hallo Marsy...,

der juristische Teil deiner Frage scheint beantwortet und jeder Genießer von wunderbaren Erlebnissen im Kornfeld ist damit 'kriminalisiert'. ;- )) Aber, du hast recht, irgendwo müssen Grenzen gezogen  werden. Nicht, dass dann etwa noch Leute durch unsere Vorgärten marschieren. Gut, dass du die Frage stelltest, Kornkreistrampler sollten auch zur Rechenschaft gezogen werden! *Faustrecke* :- )

P.S.: "offenes Gelände" darf meines Erachtens schon ungestraft betreten werden, sofern nicht eingefriedet oder als Privatgrund kenntlich gemacht.

Ich käme allerdings nie auf die Idee, ein fremdes landwirtschaftliches Feld zu betreten


Oha - ich hab mich schlau gemacht...

http://www.voncayenne.de/FFOG.htm

Es gibt tatsächlich eine Verordnung, die das Betreten von nicht abgeerntetem Feld untersagt. Gut zu wissen, danke Marsi :- )