Fotografieren ohne Gewerbeschein?

4 Antworten

Wer Fotografiert nach Auftrag handelt nicht freiberuflich sondern gewerblich. Eine gewerbliche Tätigkeit ist definiert als eine wiederkehrende unternehmeriche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht.

formal absolut richtig, aber in der praxis gibt es eine große grauzone

@akino47

Welche Grauzone meinst du? Die Abgrenzung zwischen Einkünften aus Gewerbebetrieb und Einkünften aus selbstständiger Arbeit kann manchmal problematisch sein, aber bei Fotografen ist sie es nicht.

@PatrickLassan

Gewerbe ist eine fortgesetzte Taetigkeit. Ist ein einzelner auftrag nun eine fortgesetzte Taetigkeit, oder vielleicht nicht?

wenn dein auftraggeber eine rechnung haben will, wirst du da nicht drum herum kommen. allerdings würdest du als sog. "kleinunternehmer" auch mit rechnung keine mwst berechnen, die dein auftraggeber als vorsteuer absetzen könnte. also vereinbare, dass eine quittung genügen muss.

nur wenn du das sehr oft machst, musst du das gewerbe anmelden, sonst kommt dir irgenwann vater staat "auf den hals"

Das ist alles nicht so einfach, mache über eine Stiftung der Lehrabschluss und wenn ich das Gewerbe anmelde falle ich aus dem Kurs weil ich dann als Selbständiger zähle und nicht mehr als Schüler  .

@haha25

Wo steht denn das geschrieben?

Grundsätzlich ist ein Fotograf, der Aufträge annimmt ein Gewerbetreibender. Zum Gewerbe gehört aber auch die Dauerhaftigkeit = das Ganze muss auf Wiederholung angelegt sein, sonst fehlt ein Eckpfeiler des Gewerbes und es ist keines ! Wenn du also wirklich nur den einen Auftrag annimmst und nirgendwo Werbung machst, dann brauchst du kein Gewerbe anmelden, musst aber die Einnahme bei der Steuererkläruung angeben (Einnahme aus selbständiger Tätigkeit, ohne MwSt !).

Du kannst auch freiberuflich ohne Gewerbe fotografieren. Gib es auf der Steuererklaerung dann unter "sonstige Einnahmen" an.

Fotografen sind i.d.R. Gewerbetreibende und keine Freiberufler, sie haben somit Einkünfte aus Gewerbebtrieb (§ 15 EStG). 'Sonstige Einkünfte' ist noch etwas anderes, siehe § 22 EStG).

@JanKrohn

Dir ist schon klar, was 'i.d.R.' heißt? Fotografen können Freiberufler sein, aber zumeist ('in der Regel') sind sie es nicht.

@PatrickLassan

Die Suchergebisse liefern ausreichend Lektuere fuer den Fragesteller...