Fortbildungskosten angeben Fahrtkosten wie und was genau nötig?

6 Antworten

hallo, die fahrtkosten der weiterbildung kannst du komplett geltend machen also hin-und rückweg, wie du dort hinkommst ist egal, 0,30cent pro kilometer bekommst du dafür angerechnet (werbungskosten) als nachweis brauchst du die kursanmeldung und die anwesenheitsbestätigung für jeden tag den du dort warst.

Einfach alle Fahrten mit pauschal 0,30 € pro Kilometer absetzen.

Also reicht es aus die Anmeldung für die Fortbildung sowie die Anwesenheitsliste beizulegen und fertig ?

Hallo,

super für die Antworten, also es ist ja keine extra Anlage mit bei für die Fortbildungskosten lediglich die Zeile 45 auf der Seite 2 der Anlage N.

Also reicht es wenn ich als Anlage die Anmeldung sowie die Anwesenheitsliste aus 2012 mitreinlege u. in die Zeile 45, Anzahl der besuchten Schultage mal 320km*0,3€ (Hin- u. Rückfahrt) eintrage?

Wie ist das denn mit der Mehraufwendung für Verpflegung habe ich da Anspruch drauf?

Ich fahre in etwa um 5h los und bin ca. 16:30h wieder zuhause!

Mfg und vielen vielen dank!

Über 8 Stunden Abwesenheit, also 6 Euro pro Tag.

Fahrtkosten zur Weiterbildung sind steuerlich voll absetzbar. Eine Bildungseinrichtung gilt nicht als regelmäßige Arbeitsstätte, wenn ein vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer mehrmals wöchentlich in seiner Freizeit an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnimmt. Die Fahrtkosten können dann in tatsächlicher Höhe als Werbungskosten geltend gemacht werden – also die Hin- und die Rückfahrt. Das geht aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes in München hervor (Aktenzeichen: VI R 66/05), auf das der Bund der Steuerzahler in Berlin hinweist.

Vereinfachend können hier 30 Cent für jeden mit dem Auto gefahrenen Kilometer angesetzt werden, erklären die Steuerexperten. Allerdings muss der Arbeitnehmer die Weiterbildung neben seiner Vollzeitbeschäftigung wahrnehmen, und die Maßnahme muss zeitlich befristet sein. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Weiterbildung mehrere Jahre dauert. Bei einer bloßen Teilzeitbeschäftigung können die Fahrten zur Weiterbildungsstätte hingegen nur mit der Entfernungspauschale angesetzt werden. Das heißt, es können nur eine Strecke mit 30 Cent je mit dem Auto gefahrener Kilometer oder die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel berücksichtigt werden, aber nicht Hin- und Rückfahrt mit dem Auto. Also nur die einfache Fahrt Dann sag einfach du bist mit Auto hin und rechne das so ab, je Anwesenheitstag