Fortbildung bei Krankheit selber zahlen?

1 Antwort

Wenn Du wirklich krank wirst, kann man Dir die Fortbildungskosten bestimmt nicht in Rechnung stellen.

Was Du hier aber schreibst deutet mehr darauf hin dass Du in zwei Wochen keine Lust auf Fortbildung hast und lieber auf Kosten der Allgemeinheit "krank" wirst.

Wer weiß denn schon so lange im Voraus dass er krank werden wird und will sich vorher noch absichern. Ein Schelm der Böses dabei denkt.

Hat was mit meiner psychischen Erkrankung zu tun, bei der es nach momentanem Stand jederzeit sein könnte, dass ich arbeitsunfähig werde. Hat nichts damitzu tun, dass ich keine Lust hätte.Aber genau daher frag ich hier und nicht beim ArbeitGebet ;-)

@ND192

Das hört sich ja schon mal ganz anders an als Deine Fragestellung vermuten ließ. In diesem Fall hätte ich den AG auch nicht gefragt. Der wäre wahrscheinlich auf den gleichen Gedanken gekommen wie ich. Sorry, aber wenn Du wieder mal Fragen hast, solltest Du sie so stellen, dass man nicht unweigerlich auf "falsche Gedanken" kommt.

Wie aber schon geantwortet: Wenn eine Fortbildung gebucht wurde und der Arbeitnehmer dann kurzfristig erkrankt, braucht der AN die Kosten ganz bestimmt nicht übernehmen. Du bist ja auch nicht der Vertragspartner.

Dein AG kann dann evtl. kurzfristig auch einen anderen AN schicken. Auf alle Fälle bekommst Du keine Rechnung.

Jetzt hoffe ich trotzdem, dass Du gesund bleibst und die Fortbildung auch besuchen kannst.