Forst bzw. WAldweg mit einem Kfz befahren (vom Förster erwischt!).

10 Antworten

Hallo Johannes,

erkundige Dich mal auf den Webseiten Eurer Landesregierung nach Eurem Landeswaldgesetz. In der Regel wird in den Waldgesetzen das Befahren des Waldes mit Kfz verboten. Das gilt dann im gesamten Bundesland und muss nicht noch extra an jedem Waldweg beschildert werden, ganz nach dem Motto: Wer den Wald besucht, soll sich VORHER erkundigen, wie er sich dort verhalten darf.

Bei uns in Brandenburg wird durch die Forst auch regelmäßig kontrolliert und Autofahrer, die durch den Wald zum See fahren abkassiert, auch wenn nicht überall Schilder stehen.

Kindergarten... 30€ für befahren eines Weges, in den man nicht fahren darf (wie z.B. auch Feldwege) - es sei denn, es handelte sich um ein privates grundstück, was offenbar nicht der Fall war.

Das ist allerdings ein Verstoß gegen die StVO und ob der Förster da einfach Fotos machen und "Anzeige erstatten" kann, ist fraglich.

Wenn er sonst nix zu tun hat... immer wieder lustig, die Deutschen.

was könnte ich erwarten, wenn es tatsächlich ein privatgrundstücö gewesen ist, ist es eine verwarnung oder schon eine ordnungswiedrigkeit, weil mein lappen habe ich heut erst bekommen

@Johannes6420

Wie gesagt, im Sinne der StVO einfach nur 30€.

Wenn keine Beschilderung vorhanden ist: gar nichts.

@KorkiBuchek

Im Wald sind keine Verkehrsschilder, sondern nur an Strassen.

@JohannesJ54

Und von wo ist er wohl in den Wald gefahren, Professor? Herr, schenke Hirn.

Schöne Antwort =)

@TrueColorGb

danke für die antwort, aber was ist mit dem naturschutzgesetz, es spielt keine rolle, sonst schonmal danke für die antwort

@Johannes6420

das Naturschutz gesetz greift hier nicht, sondern das Waldgesetz.

was und wie ist es wirklich dann abgelaufen? ist was gekommen? mich hat er auch mit auto erwischt..und jemanden angerufen,autonummer durchgegeben..gedroht..anzeige plapla..und schliesslich vom waldweg verwiesen..?? wenn was kommen soll..wie ist dann der tatsächliche vorgang..?? gruss

Ob da jetzt ein Schild war oder nciht ist vollkommen egal, laut dem landeswaldgesetz darf mann mit einem Kfz nur durch den Wald fahren wenn man zuvor einen Antrag beim Forstamt eingereicht hat und der bestätigt wurde. und ja der Förste rkann Anzeige erstatten den im Waldgesetz steht auch, dass der Förster im Wald Polizeigewallt hat. über die höhe der Strafe kann ich dir nichts sagen da das von Bundesland zu Bundesland anders ist.

Ein Verstoß gegen die StVO war es wahrscheinlich nicht, - aber gegen das entsprechende Landschaftsschutzgesetz (oder wie immer das in diesem Bundesland heißt), was vom Bussgeld her meist höher liegt als Vergehen gegen StVO. Hier hilft nur erst mal abwarten.